Salt-N-Pepa haben beim Second Circuit Court of Appeals Berufung eingelegt, um ihre Urheberrechtsklage gegen die Universal Music Group wieder aufzunehmen. Das Duo argumentiert, dass ein Bundesrichter bei der Abweisung ihrer Ansprüche auf Kündigungsrechte an ihren Masteraufnahmen einen Fehler begangen habe. Anwalt Richard Busch bezeichnete die Entscheidung des erstinstanzlichen Gerichts als „fehlerhaft“.
Cheryl „Salt“ James und Sandra „Pepa“ Denton, bekannt als Salt-N-Pepa, reichten die Berufungsbegründung am 31. März ein. Sie hatten UMG ursprünglich im vergangenen Jahr verklagt, nachdem das Label sich geweigert hatte, ihre Kündigungsrechte nach dem Urheberrecht anzuerkennen, die es Künstlern ermöglichen, das Eigentum an Aufnahmen Jahrzehnte später zurückzufordern. Ein New Yorker Bundesrichter wies den Fall im Januar mit der Begründung ab, dass das Duo seinen Vertrag von 1986 nicht direkt mit Next Plateau Records unterzeichnet habe. Stattdessen betraf der Vertrag Noise in the Attic Productions, kontrolliert von Produzent Hurby „Luv Bug“ Azor, das später über eine Kette, die zu UMG führte, übernommen wurde. Die Berufung macht geltend, dass Salt-N-Pepa die Urheberrechte begründet und die Kette der Übertragungen durch ihre Vereinbarung mit Azor in Gang gesetzt hätten. Busch schrieb, dass die Vereinbarungen von 1986 bedeuten, dass die Urheberrechte von Salt-N-Pepa auf Noise in the Attic und dann auf Next Plateau, London Records und schließlich UMG übertragen wurden. Gemäß der Eingabe sollten Kündigungen nach Abschnitt 203 für Nachfolger bindend sein und die Rechte an das Duo zurückfallen lassen. Die Klageschrift unterstreicht den Wert des Katalogs und weist auf etwa 1 Million US-Dollar an Tantiemen in den fünf Monaten vor der Klage hin, wobei UMG den Löwenanteil erhielt. Busch sagte gegenüber Billboard: „Dies ist ein sehr wichtiger Fall für alle aufnehmenden Künstler... wir glauben, dass das Bezirksgericht falsch lag. Wir freuen uns darauf, vom Second Circuit gehört zu werden.“ UMG hat bisher keinen Kommentar abgegeben und muss im Mai antworten. Kündigungsrechte haben bereits zu Streitigkeiten geführt, darunter Fälle von 2 Live Crew sowie Vergleiche mit UMG und Sony im Jahr 2024.