Klage von Salt-N-Pepa gegen Universal Music Group abgewiesen

Ein Richter am US-Bezirksgericht hat die Klage von Cheryl „Salt“ James und Sandra „Pepa“ Denton von Salt-N-Pepa gegen Universal Music Group abgewiesen. Das Duo wollte die Eigentümerschaft an ihren Masteraufnahmen unter Berufung auf Kündigungsrechte im Urheberrecht zurückerlangen. Das Urteil begünstigt UMG und stellt fest, dass die Künstler die fraglichen Masters nie besessen haben.

Im vergangenen Jahr haben Cheryl „Salt“ James und Sandra „Pepa“ Denton, Mitglieder des Hip-Hop-Duos Salt-N-Pepa, rechtliche Schritte gegen Universal Music Group (UMG) eingeleitet. Sie warfen UMG vor, ihre Songs von Streaming-Diensten entfernt zu haben, nachdem sie versucht hatten, die Kontrolle über die Masteraufnahmen zurückzugewinnen. Die Klage, die die ehemalige DJ des Groups Spinderella nicht einschloss, berief sich auf Abschnitt 203 des Copyright Act von 1976. Diese Bestimmung ermöglicht es Künstlern, Copyright-Zuweisungen zu kündigen und nach einer festgelegten Frist, in der Regel mehreren Jahrzehnten, das Eigentum zurückzuerlangen. Das Rechts team von UMG reagierte mit einem Antrag auf Abweisung der Klage. Am 8. Januar gewährte US-Bezirksrichterin Denise Cote am Bezirksgericht des südlichen Distrikts von New York diesen Antrag. In ihrem Urteil stellte Richterin Cote fest, dass Salt-N-Pepa nie Eigentümer der Masters gewesen sei. Stattdessen hatte die Gruppe diese Rechte zunächst an ihr erstes Label, Noise in the Attic (NITA) Productions, abgetreten. 1986 wurden diese Rechte an Next Plateau Records, einen Vorgänger von UMG, übertragen, ohne dass das Duo in die Vereinbarung einbezogen wurde. Ein UMG-Sprecher kommentierte das Ergebnis: „Wir freuen uns, dass das Gericht diese unbegründete Klage abgewiesen hat, sie hätte von vornherein nicht erhoben werden dürfen. Vor dieser Klage – und ohne jegliche rechtliche Verpflichtung dazu – haben wir mehrmals versucht, die Angelegenheit einvernehmlich zu klären, die Vergütung der Künstler zu verbessern und sicherzustellen, dass die Fans von Salt-N-Pepa Zugang zu ihrer Musik haben. Auch nach der vollständigen Zurückweisung ihrer Ansprüche durch das Gericht bleiben wir offen für eine Lösung, um das Kapitel abzuschließen und uns darauf zu konzentrieren, gemeinsam den Legacy von Salt-N-Pepa für kommende Generationen zu fördern.“ Vertreter von James und Denton haben bisher nicht auf Anfragen nach Stellungnahmen reagiert. Die Entscheidung unterstreicht anhaltende Herausforderungen in der Musikindustrie bezüglich Künstlerrechte und Verträge aus früheren Epochen.

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