Eine Bundesrichterin hat eine Urheberrechtsklage abgewiesen, die von einer im Selbstverlag publizierenden Dichterin aus Florida gegen Taylor Swift eingereicht worden war. Das Urteil erging am Montag in einem Fall, in dem behauptet wurde, die Sängerin habe Ideen aus Gedichten für mehrere Lieder und Videos übernommen.
Die US-Bezirksrichterin Aileen M. Cannon erließ eine 10-seitige Verfügung, mit der die von Kimberly Marasco angestrengte Klage endgültig eingestellt wurde. Die Richterin urteilte, dass die Vorwürfe grundlegende Ideen und Metaphern betrafen, die nicht durch das Urheberrecht geschützt sind.
Marasco hatte behauptet, dass Swifts Lied The Man Zeilen und Themen aus ihrem Gedicht Ordinary Citizen kopiert habe. Sie verwies zudem auf Ähnlichkeiten zwischen ihrem Werk Elon=MC2 und Swifts Mastermind sowie auf Eigentumsansprüche bezüglich Bildern wie goldenen Blättern.
Marasco erklärte, sie sei mit der Entscheidung nicht einverstanden und plane, in Berufung zu gehen. Swifts Anwalt bezeichnete die Klage in Gerichtsdokumenten als frivol und schikanös.
Dies ist das zweite Mal, dass eine ähnliche Klage von Marasco abgewiesen wurde. Ihre erste Klage, die 2024 eingereicht wurde, war bereits im vergangenen Jahr rechtskräftig zurückgewiesen worden.