Cher wird ihre eigenen Anwaltskosten von über einer Million Dollar nach einem Rechtsstreit um Tantiemen mit Mary Bono, der Witwe von Sonny Bono, selbst übernehmen. Ein Bundesrichter entschied im vergangenen Jahr zwar zu Gunsten von Cher, lehnte jedoch ihren Antrag auf Erstattung der Gebühren ab.
Ein Bundesrichter entschied, dass Cher die Anwaltskosten in Höhe von 1.023.605 US-Dollar aus ihrem Tantiemenstreit mit Mary Bono nicht erstattet werden müssen. Richter John A. Kronstadt stellte fest, dass sich der Fall eher auf Verträge als auf das Bundesurheberrecht stützte, weshalb die Erstattungsregeln keine Anwendung fanden.
Die Entscheidung folgte auf ein am 26. November 2025 ergangenes Endurteil von Kronstadt, das Cher in dem vierjährigen Rechtsstreit recht gab. Das Urteil bestätigte Chers Anspruch auf die Hälfte der Verlags-Tantiemen aus Songs wie „I Got You Babe“ und „The Beat Goes On“ und untersagte Mary Bono, diese Rechte über das Urheberrechtsgesetz (Copyright Act) zurückzufordern.
Cher verkaufte ihre Rechte im Jahr 2022 an die Iconic Artists Group von Irving Azoff, doch der Richter hielt an ihrem Anspruch auf direkte Tantiemenzahlungen fest. Mary Bono hat gegen das Urteil Berufung eingelegt, und ein Bundesberufungsgericht hat noch nicht über die Angelegenheit entschieden.
Ein Anwalt von Mary Bono lehnte eine Stellungnahme ab. Der Anwalt von Cher reagierte nicht auf Anfragen um eine Stellungnahme.