Tianqi legt Berufung beim Obersten Gericht gegen Urteil ein, das Codelco-SQM-Deal begünstigt

Das chinesische Unternehmen Tianqi, Eigentümer von 22 % der SQM-Aktien, hat beim Obersten Gericht Berufung eingelegt gegen ein Urteil, das die alleinige Genehmigung durch den Vorstand des Codelco-SQM-Abkommens bestätigte. Das Unternehmen argumentiert, es verstoße gegen das chilenische Aktiengesetz und schade den Rechten der Minderheitsaktionäre. Tianqi betont, es wolle den Deal nicht stoppen, sondern nur eine ordnungsgemäße rechtliche Prüfung sicherstellen.

Tianqi Lithium, das chinesische Unternehmen mit 22 % der SQM-Aktien und dem Recht, drei von acht Vorstandsmitgliedern zu wählen, hat am Freitag, dem 21. November 2025, seinen Rechtsstreit eskaliert. Es legte eine 41-seitige Berufung beim Obersten Gericht gegen das Urteil der Fünften Kammer des Appellationsgerichts Santiago ein, das am 11. November erging.

Dieses Urteil wies Tianqis Anfechtung der Rechtswidrigkeit gegen die Finanzmarktkommission (CMF) zurück, die bestätigt hatte, dass das Joint-Venture-Abkommen zwischen Codelco und SQM für Lithium aus dem Salar de Atacama nur Vorstandsbeschluss erfordere und die Aktionäre umgehe. Tianqi argumentiert, dies verstoße gegen Artikel 67 Nr. 9 des Aktiengesetzes und beraube Minderheiten wesentlicher Informationen, Stimmrechte und Auszahlungsrechte.

„Angesichts der Art der Operation kann ihre Genehmigung nicht hinter verschlossenen Türen erfolgen, sondern unter Einbeziehung der Aktionäre“, heißt es in der Berufung. Tianqis Anwälte bezeichneten die Prüfung der CMF als „oberflächlich und unzureichend“ und warfen ihr vor, fehlerhaft festgestellt zu haben, es gebe keine Aktienveräußerung oder Kontrollverlust von SQM an Codelco.

Das Unternehmen stellte klar, es wolle den Deal nicht blockieren, da „Tianqi nicht einmal genug Stimmen hat, um diesen Vertrag zu vetieren, selbst wenn es wollte“. Stattdessen gehe es darum, den Prozess zu korrigieren, um Minderheitsrechte zu schützen. „Im Spiel steht die Stabilität des chilenischen institutionellen Rahmens zum Schutz der Aktionärsrechte, insbesondere der Minderheitsaktionäre“, schließt das Dokument ab und warnt, dass ein negatives Urteil Kontrollübertragungen ohne Konsultation ermöglichen könnte.

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