Der Stadtrat von Addis Abeba hat die Verordnung Nr. 204/2026 ratifiziert, die eine kommunale Steuer von 5 Prozent für Hotels und andere Beherbergungsbetriebe in der Hauptstadt vorsieht. Die Einnahmen sollen Infrastruktur- und Tourismusprojekte unterstützen. Die Steuer gilt für Zimmerpreise exklusive Mehrwertsteuer und Zusatzleistungen.
Der Stadtrat von Addis Abeba hat die Verordnung Nr. 204/2026 ratifiziert, die eine kommunale Steuer von 5 Prozent für Hotels und andere Beherbergungsbetriebe in der Hauptstadt vorsieht.
Die Regelung umfasst Ein- bis Sieben-Sterne-Hotels sowie nicht klassifizierte Lodges, Resorts, Pensionen und Gästehäuser. Sie wird nur auf den täglichen Zimmerpreis berechnet und schließt die Mehrwertsteuer sowie Dienstleistungen wie Speisen, Getränke und Wellnessanwendungen aus.
Das Steueramt wird die Einhaltung durchsetzen. Alle Betreiber müssen sich registrieren, Besucherlisten führen und die Quittungen aktualisieren, um den neuen Steuerposten auszuweisen. Steuerpflichtige der Kategorie A müssen monatlich, Steuerpflichtige der Kategorie B vierteljährlich eine Erklärung abgeben. Verspätete Zahlungen ziehen Strafen von bis zu 50 Prozent nach sich, und vorsätzlicher Betrug kann strafrechtlich verfolgt werden.
Die Einnahmen sollen städtische Infrastruktur, neue Touristenattraktionen und öffentliche Erholungsflächen finanzieren.