Das ägyptische Repräsentantenhaus hat am Dienstag den Änderungen am Mehrwertsteuergesetz endgültig zugestimmt. Die Anpassungen senken die Steuer auf Medizinprodukte auf 5 Prozent und führen eine Verbrauchssteuer auf Erdgas ein.
Die Gesetzgebung wurde während einer Plenarsitzung unter dem Vorsitz von Parlamentspräsident Hesham Badawy verabschiedet. Sie umfasst drei Hauptartikel und zielt darauf ab, Transparenz, Steuergerechtigkeit sowie das Vertrauen zwischen der Steuerverwaltung und den Unternehmen zu stärken.
Die wichtigsten Bestimmungen sehen einen Mehrwertsteuersatz von 5 Prozent statt der üblichen 14 Prozent für Medizinprodukte vor. Das Gesetz befreit Komponenten für Dialysegeräte und -filter vollständig von der Mehrwertsteuer. Zudem wird die maximale Aussetzungsfrist für die Mehrwertsteuer auf Maschinen und Ausrüstung auf vier Jahre verlängert.
Für Erdgas gilt nun eine Verbrauchssteuer in Höhe von 20 EGP pro tausend Kubikfuß, nachdem es von der Liste der von der Mehrwertsteuer befreiten Güter gestrichen wurde. Weitere Maßnahmen vereinheitlichen die steuerliche Behandlung von Finanzdienstleistungen und ermöglichen Abzüge bei Verkäufen von lokal produzierten Maschinen und Medizinprodukten.