Das Richterkollegium am Bezirksgericht Zentral-Jakarta verurteilte den Schauspieler Ammar Zoni zu einer siebenjährigen Haftstrafe und einer Geldstrafe in Höhe von 1 Milliarde Rupiah wegen des Vertriebs von Betäubungsmitteln der Gruppe I im Gefängnis Salemba. Das Strafmaß liegt unter der Forderung der Staatsanwaltschaft und stellt das höchste unter den sechs Angeklagten dar. Das Urteil wurde am Donnerstag, dem 23. April 2026, verkündet.
Das Richterkollegium am Bezirksgericht Zentral-Jakarta sprach Muhammad Ammar Akbar, bekannt als Ammar Zoni, schuldig, unrechtmäßig und gesetzeswidrig Betäubungsmittel der Gruppe I zum Verkauf angeboten oder den Verkauf vermittelt zu haben. Die vorsitzende Richterin Dwi Elyarahma Sulistiyowati verlas das Urteil am Donnerstag, dem 23. April 2026, und verhängte eine siebenjährige Freiheitsstrafe sowie eine Geldstrafe von 1 Milliarde Rupiah, die innerhalb eines Monats zu entrichten ist.
In der Begründung stellte das Gericht fest, dass Ammar Zonis Handlungen schwerwiegende Auswirkungen auf die Gesellschaft, insbesondere auf die junge Generation, hätten, wobei die Beteiligung an einem Drogenvertriebsnetzwerk strafverschärfend wirkte. Auch die mangelnde vollständige Offenheit des Angeklagten vor Gericht wurde hervorgehoben. Als strafmildernd wurden jedoch sein höfliches Auftreten, sein gezeigtes Reuegeständnis, sein junges Alter sowie die Aussicht auf Besserung gewertet.
Der Fall nahm seinen Ursprung in der Festnahme Ammars im Dezember 2023 in Serpong wegen Konsums von Sabu und Ganja, was zu seiner Inhaftierung im Gefängnis Salemba führte. Dort wurde er in einen neuen Drogenvertriebsfall mit fünf weiteren Angeklagten verwickelt.
Ammar Zoni reagierte auf das Urteil auf die Frage der Richterin mit „Pikir-pikir“ (ich werde darüber nachdenken). Er und ein weiterer Angeklagter prüfen nun innerhalb einer Frist von sieben Tagen die Einlegung von Rechtsmitteln. Seine Ex-Freundin, Ärztin Kamelia, blieb gelassen und äußerte: „Nggak ada kecewa apa-apa kok, santai aja“ (Ich bin überhaupt nicht enttäuscht, ganz entspannt), und riet dazu, sich für das weitere Vorgehen mit dem Rechtsbeistand zu beraten.