Der Antrag der Schauspielerin Anjali Nair, der NDA-Kandidatin für den Wahlkreis Thripunithura, ihren Namen auf den Wahlzetteln und elektronischen Wahlgeräten (EVMs) von „Anjali P.V.“ in „Anjali Nair“ zu ändern, wurde am Samstag, den 4. April 2026, abgelehnt. Wahlleiter Rakesh V.R. erließ die Anordnung nach einer dringenden Anweisung des High Court von Kerala. Sie hatte argumentiert, dass der Künstlername Verwirrung bei den Wählern vermeiden würde.
Anjali Nair, eine Schauspielerin, die als Kandidatin der National Democratic Alliance (NDA) im Wahlkreis Thripunithura antritt, reichte ihre Nominierung am 23. März unter dem Namen „Anjali P.V.“ gemäß dem Wählerverzeichnis ein. Sie versuchte, ihren weithin bekannten Künstlernamen „Anjali Nair“ auf den Wahlzetteln und elektronischen Wahlgeräten (EVMs) verwenden zu dürfen, mit der Begründung, dass dies mit ihren Wahlkampfmaterialien übereinstimme und Verwirrung bei den Wählern vermeiden würde. Der High Court von Kerala wies den Wahlleiter an, den Antrag dringend zu prüfen. Rakesh V.R., der Wahlleiter, lehnte ihn am 4. April 2026 unter Berufung auf Verfahrensregeln ab. Gemäß Regel 8(2) der Conduct of Election Rules müssen solche Anträge vor der Finalisierung der Kandidatenliste gestellt werden, hieß es in der Anordnung. Da die Briefwahl und die Stimmabgabe von zu Hause aus bereits im Gange seien, sei eine Änderung der EVMs administrativ unmöglich, fügte er hinzu. Fotos und Parteisymbole auf den Wahlzetteln würden das Risiko einer Wählerverwirrung minimieren, merkte der Wahlleiter an. Die Twenty20-Partei behauptete in einer Stellungnahme, die Ablehnung sei politisch motiviert. Die Kandidatin erklärte, sie werde sich mit ihrer Partei beraten, bevor sie über die nächsten Schritte entscheide.