Die Unabhängige Wahl- und Grenzkommission (IEBC) verteidigt sich gegen eine Gerichtsverhandlung, die den Sieg des Mbeere-Nord-Abgeordneten Leo Wa Muthende bei der Nachwahl am 27. November anzweifelt. Die Kläger behaupten, sein Namenswechsel habe die Wahl beeinträchtigt, doch IEBC sagt, Namensabweichungen hätten keinen Einfluss. Der Termin ist auf den 15. Januar 2026 angesetzt.
Die Unabhängige Wahl- und Grenzkommission (IEBC) hat das Oberste Gericht aufgefordert, eine Petition abzulehnen, die den Sieg von Leo Wa Muthende bei der Nachwahl in Mbeere North am 27. November 2025 anzweifelt. Die Kläger Julieta Karigi und Patrick Gitonga behaupten, der Namenswechsel des Abgeordneten von Leonard Muriuki Njeru und die Beibehaltung seines alten Namens im Wählerregister und in den Wahlmaterialien hätten die Wahl kompromittiert. Sie fordern die Annullierung des Sieges und eine unabhängige Untersuchung.
IEBC und der Wahlleiter argumentieren, die Nachwahl sei gültig gewesen und habe der Verfassung und den Wahlgesetzen entsprochen. Sie bestreiten Betrug oder Fehler. Das Wählerregister war seit dem 21. Juni 2022 eingefroren, was keine Änderungen, einschließlich Namensänderungen, erlaubte. „Die beiden Namen haben seine Identifikation oder Unterlagen nicht beeinflusst und keinen Nachteil für Gegner oder Wähler verursacht“, sagt IEBC-Anwalt Charles Mwongela.
Wa Muthende hat seinen Namen vor der Nominierung rechtmäßig geändert und alle erforderlichen Dokumente eingereicht, einschließlich einer Gazette-Mitteilung. Er wurde über das KIEMS-Gerät als registrierter Wähler identifiziert. Die Stimmzettel zeigten seinen Namen, das Parteilogo und sein Foto. Bei der Kandidatennominierung im Oktober 2025 war der Wahlleiter John Mwii Kinyua im Krankenhaus, daher übernahm sein Stellvertreter Curtis Mawira Njeru die Aufgaben, was als gesetzmäßig gilt.
IEBC erklärt, Namensabweichungen seien unvermeidbar gewesen und hätten weder Rivalen noch Wähler geschadet. Die Nachwahl wurde im August 2025 unter Verwendung des Registers von 2022 angekündigt.