Wahlanfechtung des BSW scheitert wohl im Wahlprüfungsausschuss

Der Wahlprüfungsausschuss des Bundestags plant offenbar, die Einsprüche des Bündnis Sahra Wagenknecht (BSW) gegen die Bundestagswahl zurückzuweisen. Ein internes Gutachten sieht keine Grundlage für eine Neuauszählung der Stimmen. Die Partei kündigt eine Klage vor dem Bundesverfassungsgericht an.

Das Bündnis Sahra Wagenknecht (BSW) kämpft seit Monaten für eine Neuauszählung der Bundestagswahl, nachdem es mit 4,981 Prozent der Zweitstimmen knapp an der Fünf-Prozent-Hürde gescheitert war. Der Partei fehlten laut eigenen Angaben bundesweit 9.529 Stimmen. Sie wirft Zählfehlern vor und geht davon aus, dass sie eigentlich Mandate im Bundestag erhalten hätte.

Laut Berichten von dpa, Table Media und Politico verschlechtern sich die Erfolgschancen des BSW-Antrags vor dem Wahlprüfungsausschuss. Ein 46-seitiges Gutachten, das als Beschlussempfehlung dient, stuft die Einsprüche als unbegründet ein. Darin heißt es: „Anhand des Vortrags der Einspruchsführer kann kein mandatsrelevanter Verstoß gegen Wahlrechtsvorschriften und damit kein Wahlfehler festgestellt werden.“ Abweichungen zwischen vorläufigem und endgültigem Ergebnis seien üblich und Ausdruck der Prüfmechanismen. Es gebe keine Hinweise auf systematische Fehler zugunsten oder zulasten einer Partei. Nachzählungen in einzelnen Bezirken hätten das BSW nur geringfügig verbessert.

Der Ausschuss tagt am 4. Dezember und soll die Empfehlung beschließen, woraufhin der Bundestag plenum entscheidet. Aus Ausschusskreisen heißt es, die Arbeit sei besonders gründlich gewesen, da eine Klage vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe erwartet wird. BSW-Gründerin Sahra Wagenknecht sagte dem RedaktionsNetzwerk Deutschland (RND): „Wenn der Ausschuss die Beschlussempfehlung annimmt, dann haben die Demokratieverächter sich durchgesetzt. [...] Immerhin ist jetzt für uns endlich der Weg nach Karlsruhe frei.“

Die AfD hat ihr Unterstützung für eine Neuauszählung signalisiert, was jedoch nicht für eine Mehrheit reichen würde. Ein erfolgreicher Antrag könnte die Mandate neu verteilen und die schwarz-rote Koalition unter Kanzler Friedrich Merz (CDU) ihre Mehrheit kosten. Ein früherer Eilantrag des BSW beim Bundesverfassungsgericht wurde im März abgewiesen.

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