Die Central Bank of Kenya (CBK) hat 32 weitere digitale Kreditanbieter (Digital Credit Providers, DCPs) lizenziert, womit die Gesamtzahl auf 227 steigt. Die CBK veröffentlichte die Ankündigung am 14. April gemäß Abschnitt 59(2) des CBK-Gesetzes. Der Schritt soll die Einhaltung von Gesetzen zum Schutz der Kunden sicherstellen.
Die Central Bank of Kenya (CBK) gab die Lizenzierung von 32 weiteren digitalen Kreditanbietern (DCPs) in einer Presseerklärung am 14. April 2026 bekannt. „Die Central Bank of Kenya (CBK) gibt die Lizenzierung von weiteren 32 digitalen Kreditanbietern (DCPs) bekannt. Dies erfolgt gemäß Abschnitt 59(2) des Central Bank of Kenya Act (CBK Act)“, hieß es in der Erklärung. Die Namen der neuen Anbieter sind auf der offiziellen Website der CBK aufgeführt.
Seit März 2022 hat die CBK über 800 Anträge erhalten und prüft diese weiterhin. Die Gespräche mit den Antragstellern konzentrierten sich auf Geschäftsmodelle, Verbraucherschutz sowie die Eignung und Zuverlässigkeit der vorgeschlagenen Anteilseigner, Direktoren und des Managements. „Der Schwerpunkt der Gespräche mit den DCPs lag unter anderem auf Geschäftsmodellen, Verbraucherschutz sowie der Eignung und Zuverlässigkeit der vorgeschlagenen Anteilseigner, Direktoren und des Managements. Dies soll die Einhaltung der einschlägigen Gesetze sicherstellen und vor allem gewährleisten, dass die Interessen der Kunden geschützt werden“, erklärte die CBK.
Die neuen Lizenzen werden einige Monate nach der Genehmigung von 42 DCPs im Dezember 2025 erteilt, wodurch die Gesamtzahl von 195 auf 227 gestiegen ist. DCPs bieten digitale Kredite über mobile Apps, Websites oder USSD-Codes an, darunter Bildungskredite, Entwicklungskredite, kurzfristige Privatkredite, Anlagenfinanzierungen und Geschäftskredite.
Bis Februar 2026 hatten die lizenzierten DCPs 7,5 Millionen Kredite im Wert von 133,5 Milliarden KES ausgezahlt. Sie müssen die Regeln der CBK zur Vertraulichkeit von Daten, zur vollständigen Offenlegung der Kosten, zu fairen Inkassomethoden, zu Beschränkungen bei der Kreditlistenführung und zur Bekämpfung von Geldwäsche einhalten. Lizenzierte Anbieter müssen legitime Finanzierungsquellen nachweisen und unethische Beitreibungspraktiken oder die Meldung von Kreditnehmern an Kreditreferenzagenturen (Credit Reference Bureaus, CRBs) vermeiden. Die CBK forderte die verbleibenden Antragsteller auf, ausstehende Unterlagen einzureichen.