Das Finanzministerium hat den Entwurf der Virtual Asset Service Providers (VASP) Regulations 2026 veröffentlicht, um Kenias Kryptogeschäfte zu beaufsichtigen. Die Maßnahmen dienen dem Schutz der Verbraucher und der Bekämpfung von Finanzverbrechen wie Geldwäsche. Die öffentlichen Konsultationen laufen bis April.
Am 17. März 2026 veröffentlichte das Finanzministerium den Entwurf der Virtual Asset Service Providers (VASP) Regulations 2026, die strenge Anforderungen an kryptobezogene Unternehmen wie Börsen, Wallet-Anbieter und andere Intermediäre stellen. Laut der Bekanntmachung des Ministeriums zielt die Initiative darauf ab, den Verbraucherschutz zu verbessern, Finanzverbrechen wie Geldwäsche zu verhindern und Klarheit in einem Sektor zu schaffen, der bisher weitgehend ohne formale Aufsicht betrieben wurde. "Die Verordnungen werden gemäß dem Virtual Asset Service Providers Act, 2025 (Act No. 20 of 2025) erlassen, um das Gesetz umzusetzen, dessen Ziel es ist, den rechtlichen Rahmen für die Lizenzierung und Regulierung der Aktivitäten von Virtual Asset Service Providern in und aus Kenia zu schaffen", heißt es in der Bekanntmachung. Nur einheimische Unternehmen kommen für eine Lizenzierung in Frage, wobei ausländische Firmen zunächst eine Konformitätsbescheinigung benötigen. Die Anbieter müssen eine Niederlassung in Kenia unterhalten, und die Direktoren sowie die leitenden Angestellten müssen von den Aufsichtsbehörden auf ihren Hintergrund und ihre Kompetenzen überprüft werden. Emittenten sind auf Rücklagen in hochliquiden, risikoarmen Vermögenswerten beschränkt, darunter Bargeld, Zentralbankeinlagen, kurzfristige Staatspapiere mit einer Laufzeit von höchstens 90 Tagen und Rückkaufsvereinbarungen mit einer Laufzeit von bis zu sieben Tagen. Stablecoin-Emittenten müssen mindestens 30 Prozent der Kundengelder auf getrennten Konten bei kenianischen Geschäftsbanken halten, wobei der Rest in hochwertigen liquiden Vermögenswerten gehalten werden muss, um Markt-, Kredit- und Konzentrationsrisiken zu minimieren. Zu den neuen Gebühren gehören eine 0,05-prozentige Transaktionsgebühr für Token-Emissionsplattformen, die von jeder Handelspartei zu entrichten ist, und 0,5 Prozent des Wertes für genehmigte Angebote virtueller Vermögenswerte. Aktivitäten mit hohem Risiko, wie etwa die Verschleierung der Identität der Teilnehmer, sind verboten. Kenia gehört zu den aktivsten Kryptowährungsmärkten Afrikas, wobei die Kenianer schätzungsweise 1,2 Billionen USD (155 Billionen KSh) in virtuellen Vermögenswerten halten. Das Ministerium hat die Öffentlichkeit zu Foren in Nairobi, Mombasa, Kisumu und Eldoret eingeladen, deren Konsultationen bis April laufen.