Ägyptische Zentralbank verbietet Kreditfazilitäten für nicht registrierte Unternehmen

Die Ägyptische Zentralbank (CBE) hat Banken angewiesen, nicht-bankgebundenen Kreditanbietern keine neuen Kreditfazilitäten zu gewähren oder bestehende zu verlängern, sofern diese nicht offiziell registriert sind, einen CBE-Code erhalten haben und im Informationsnetzwerk der Bank sowie bei der ägyptischen Kreditauskunftei gelistet sind. Bestehende Verbindlichkeiten werden liquidiert, falls diese Unternehmen ihren Status nicht innerhalb von drei Monaten regularisieren; die Banken wurden beauftragt, die betroffenen Unternehmen entsprechend zu benachrichtigen.

Die Ägyptische Zentralbank (CBE) hat ein Rundschreiben an Banken herausgegeben, in dem sie diese anweist, nicht-bankgebundenen Kreditanbietern, die nicht offiziell registriert sind, keine Kreditfazilitäten zu gewähren oder zu verlängern. Diese Unternehmen müssen über einen CBE-Code verfügen und sowohl im Informationsnetzwerk der Bank als auch bei der ägyptischen Kreditauskunftei registriert sein. Für bestehende Verbindlichkeiten sieht das Rundschreiben eine Liquidierung vor, falls die betroffenen Unternehmen ihren Status nicht innerhalb einer Frist von drei Monaten regularisieren. Die Banken sind dazu verpflichtet, die betroffenen Unternehmen über diese Richtlinie zu informieren. Die CBE betonte, dass die Maßnahme darauf abzielt, umfassende und genaue Kreditinformationen über Kunden sicherzustellen, um eine bessere Bewertung ihrer Kreditwürdigkeit zu ermöglichen. Dies unterstützt fundierte Kreditentscheidungen und stärkt die Sicherheit und Stabilität des Bankensektors. Die Richtlinie steht im Einklang mit dem Gesetz über die Zentralbank und den Bankensektor Nr. 194 aus dem Jahr 2020 sowie mit einem Rundschreiben vom 26. März 2020 zu Aktualisierungen der Regeln für das Kreditregistersystem der CBE. Diese verpflichten Banken und Kreditanbieter dazu, vergebene Kredite an Kunden gegenüber Kreditauskunfteien und Ratingagenturen sowie dem Kreditregister der CBE offenzulegen.

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