CMN verschärft FGC-Regeln und schreibt Investitionen in Staatsanleihen vor

Der brasilianische Währungsrat (CMN) hat neue Regeln für den Kreditgarantiefonds (FGC) verabschiedet. Banken mit übermäßiger FGC-gestützter Mittelaufnahme müssen einen Teil dieser Gelder nun in öffentliche Bundesanleihen investieren. Die Maßnahmen zielen darauf ab, das Moral-Hazard-Risiko zu mindern und die Liquidität zu stärken; sie treten zum 1. Juni 2026 in Kraft. Zudem wurden die Liquiditätsanforderungen auf mittelgroße Banken ausgeweitet.

Der CMN, bestehend aus Finanzminister Dario Durigan, Planungs- und Haushaltsminister Bruno Moretti sowie Zentralbankpräsident Gabriel Galípolo, verabschiedete die Änderungen, um Verzerrungen beim FGC zu begrenzen. Banken, die mehr Mittel über FGC-gedeckte Produkte wie CDBs aufnehmen, als durch Referenzvermögenswerte (Staatsanleihen, Kreditgeschäfte und Pflichteinlagen) gedeckt sind, müssen den Überschuss in öffentliche Bundesanleihen investieren. Die Umsetzung erfolgt schrittweise: Beginnend bei 5 % im Juni 2026, steigt die Quote bis Juli 2028 auf 100 %.

Die Entscheidung folgt auf Fälle wie die Banco Master von Daniel Vorcaro, die im November 2025 in die außergerichtliche Liquidation ging, nachdem sie hochverzinsliche CDBs angeboten hatte, um riskante Vermögenswerte wie Gerichtstitel und Aktien zu erwerben. Die Zentralbank erklärte in einer Mitteilung, dass "die Maßnahmen den bestehenden Rahmen ergänzen und darauf abzielen, das Moral-Hazard-Risiko zu mindern, das mit einer übermäßig auf der FGC-Garantie basierenden Mittelaufnahme verbunden ist".

Zusätzlich weitete der CMN die Liquiditätsdeckungsquote (LCR) auf Banken des Segments S2 aus (Vermögenswerte zwischen 1 und 10 % des BIP, wie BNDES, Citibank und XP), die zuvor auf größere S1-Banken wie Itaú und Bradesco beschränkt war. Institute der Segmente S3 und S4 erhalten einen vereinfachten Indikator, sofern sie öffentliche Mittel aufnehmen. Der Übergangszeitraum sieht eine Einhaltung von 90 % bis Juni 2027 und 100 % ab Juli desselben Jahres vor.

Diese Regeln lösen keine automatischen Sanktionen aus; nicht konforme Banken müssen der Zentralbank Sanierungspläne vorlegen, als Teil einer Strategie zur Wahrung der Stabilität des Finanzsystems.

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