Die Zentralbank von Ägypten hat eine Richtlinie erlassen, die Banken die Bereitstellung von Kreditfazilitäten für Unternehmensgründungen, Kapitalerhöhungen oder Dividendenausschüttungen untersagt.
Die Zentralbank von Ägypten hat diese Anweisung am Sonntag in einem Rundschreiben veröffentlicht. Sie untersagt Banken, Kreditfazilitäten zur Finanzierung des Kapitals von Unternehmen in der Gründungsphase zu gewähren, Kapitalerhöhungen zu finanzieren oder Bardividendenausschüttungen sowie Mitarbeiteraktienprogramme zu unterstützen.
Die Maßnahme bekräftigt frühere Bestimmungen und zielt darauf ab, die Kreditüberwachung zu stärken. Damit soll die Finanzierung im Einklang mit den Bankenregeln verstärkt auf wirtschaftliche und produktive Aktivitäten gelenkt werden.
Die Entscheidung stützt sich auf ein Rundschreiben vom 24. März 2003, das kurzfristige Kredite für das Gründungskapital von Unternehmen oder die geforderte 25-prozentige Einlage untersagte. Zudem nimmt sie Bezug auf ein Rundschreiben vom 20. September 2021, das Kreditfazilitäten für Bardividenden an Aktionäre oder Mitarbeiter verbot.