Bedenken über Fragmentierung der Verhandlungen unter Yellow Envelope Bill steigen

Das Ministerium für Beschäftigung und Arbeit hat einen Entwurf für eine Verordnung zur Durchführung des Yellow Envelope Bill veröffentlicht, was Bedenken hinsichtlich erweiterter separater Verhandlungsrechte für Unterauftragnehmer-Gewerkschaften auslöst. Ab nächstem März können beauftragte Arbeiter direkte kollektive Verhandlungen mit Muttergesellschaften verlangen. Kritiker warnen, dies könnte zu Verwirrung am Arbeitsplatz und erhöhten Belastungen für Unternehmen führen.

Das Ministerium für Beschäftigung und Arbeit hat am Montag einen Entwurfsverordnung für Änderungen an den Artikeln 2 und 3 des Gewerkschafts- und Arbeitsbeziehungsanpassungsgesetzes im Rahmen des Yellow Envelope Bill bekanntgegeben und zur öffentlichen Begutachtung gestellt. Dieser Schritt weckt Bedenken, dass er die separaten Verhandlungsrechte für Unterauftragnehmer-Gewerkschaften erheblich ausweiten und zu Verwirrung am Arbeitsplatz führen könnte.

Nach geltendem Recht wurden separate Verhandlungseinheiten nur in begrenzten und außergewöhnlichen Fällen anerkannt. Die neue Verordnung legt Kriterien für die Aufspaltung von Verhandlungseinheiten fest, basierend auf Arbeitsart, Interessen und Gewerkschaftsmerkmalen. Seit der Zulassung mehrerer Gewerkschaften im Jahr 2011 hat das System des einheitlichen Verhandlungswegs eine zentrale Rolle bei der Minimierung von Konflikten zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern gespielt. Die Verordnung erlaubt nun jedoch Unterauftragnehmer-Gewerkschaften, separaten Verhandlungen leichter zu beanspruchen, unter Berufung auf breite Gründe wie Arbeitsunterschiede, Standort des Werks oder Abweichungen in den Arbeitsbedingungen.

Bei Hyundai Motor könnten beispielsweise mehr als 5.000 Partnergesellschaftsgewerkschaften theoretisch separate Verhandlungsanträge stellen. Selbst bei Zusammenlegung von Jobgruppen könnten Unterschiede in Teilen, Produktionslinien oder Arbeitsumgebungen Ansprüche auf Aufspaltung stützen. Scheitern direkte Gespräche zwischen Mutterunternehmen und Unterauftragnehmer-Gewerkschaften, entscheiden regionale Arbeitskommissionen über Zusammenlegung oder Aufteilung basierend auf Arbeitsbedingungen, Beschäftigungsarten und Verhandlungspraktiken. Dennoch wird die Anzahl der Gewerkschaften, mit denen Arbeitgeber verhandeln müssen, voraussichtlich stark ansteigen.

Arbeitsgruppen fordern die vollständige Abschaffung des Systems des einheitlichen Verhandlungswegs, was die Bedenken vertieft. Arbeitgeber warnen, dass das System bereits unwirksam geworden ist. Die Schwächung einheitlicher Verhandlungen wird Unternehmen erhebliche Belastungen auferlegen, einschließlich ganzjähriger Verhandlungen mit zahlreichen Gewerkschaften, erhöhtem Personalbedarf, Zeit- und Kostenaufwand sowie Risiken interner Gewerkschaftskonflikte. Die Regierung muss strenge Kriterien anwenden, wenn sie separate Verhandlungseinheiten genehmigt, um Unordnung in den Arbeitsbeziehungen zu verhindern.

Das Arbeitsministerium argumentiert, dass separate Verhandlungen dazu dienen sollen, Unterauftragnehmer-Gewerkschaften echte Verhandlungsstärke zu sichern. Doch Instabilität in der Industrieproduktion schadet letztlich der Öffentlichkeit. Das Ministerium trägt eine schwere Verantwortung, die Regeln vor der Umsetzung sorgfältig zu verfeinern.

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