Imam Nawawi skizziert in Kitab Riyadhus Shalihin drei Bedingungen für die Reue zu Allah SWT für Sünden, die keine Rechte anderer betreffen. Die Reue ist für alle Arten von Sünden verpflichtend. Wenn die Sünde Rechte anderer betrifft, erhöhen sich die Bedingungen auf vier.
REPUBLIKA.CO.ID, JAKARTA -- Imam Nawawi erklärt in Kitab Riyadhus Shalihin, dass die Reue für alle Arten von Sünden verpflichtend ist. Für Übertretungen zwischen einem Diener und Allah Ta'ala, ohne Bezug zu Rechten anderer, sind drei Bedingungen für die Reue erforderlich.
Erstens, sofortiges Aufhören aller begangenen Sünden ab dem Moment, in dem der Wunsch zur Reue entsteht. Zweitens, Bedauern über die begangene Sünde empfinden. Drittens, die Absicht, die sündige Handlung nie wieder zu wiederholen. Wenn diese drei Bedingungen nicht alle erfüllt sind, ist die Reue ungültig.
Wenn die Übertretung Rechte anderer betrifft, werden die Bedingungen für die Reue zu vier, wobei die Verpflichtung hinzukommt, die Last dieser Rechte zu entlasten. Wenn die Last Eigentum oder Ähnliches ist, muss es dem rechtmäßigen Eigentümer zurückgegeben werden. Wenn es eine Anschuldigung des Ehebruchs oder Ähnliches ist, muss die Anschuldigung zurückgezogen oder Verzeihung vom Beschuldigten eingeholt werden. Wenn die Sünde die Verleumdung eines anderen ist, muss Verzeihung von der verläumdeten Person eingeholt werden.
Imam Nawawi stellt fest, dass die Verpflichtung zur Reue durch Beweise aus dem Koran, der Sunna des Propheten Muhammad SAW und dem Konsens der Umma gestützt wird. Einige erwähnte Koranverse umfassen: "Und alle von euch bitten Allah um Vergebung, o ihr Gläubigen, auf dass ihr erfolgreich seid" (QS An-Nur: 31); "Und bittet euren Herrn um Vergebung und bereut zu Ihm" (QS Hud: 3); und "O ihr, die ihr glaubt, bereut zu Allah mit aufrichtiger Reue" (QS At-Tahrim: 8).