Das Umwelt- und Landgericht in Thika hat zugunsten von James Kamau Githuka entschieden und ihm den Besitz eines Grundstücks in Githunguri, Utawala, nach 20 Jahren offener Nutzung zugesprochen. Der eingetragene Eigentümer Njoroge Njau verlor das Anwesen aufgrund seiner langjährigen Abwesenheit und des Versäumnisses, seine Rechte durchzusetzen. Dieses Urteil beleuchtet die rechtlichen Konsequenzen für abwesende Landbesitzer nach kenianischem Ersitzungsrecht.
In einem kürzlich ergangenen Urteil vom Jahr 2025 hat das Umwelt- und Landgericht in Thika den Fall James Kamau Githuka gegen Njoroge Njau verhandelt. Githuka beantragte die rechtliche Anerkennung seines Eigentums an einem Grundstück in Githunguri, Utawala, unter Berufung auf Ersitzung. Das Gericht gewährte den Antrag und entzog Njau den Titel als eingetragener Eigentümer.
Githuka teilte dem Gericht mit, dass sein Vater das Land vor Jahren gekauft habe, die Übertragungsdokumente jedoch nie finalisiert worden seien. Seit 2005 wohnt Githuka offen und kontinuierlich auf dem Grundstück, ohne Störung durch Njau. Über zwei Jahrzehnte hinweg besuchte Njau das Land nicht, forderte keine Miete und unternahm keinen Räumungsversuch. Er erschien auch nicht vor Gericht, um den Anspruch anzufechten.
Das kenianische Recht erlaubt Ersitzung, wenn eine Person Land ohne Erlaubnis des Eigentümers mindestens 12 Jahre besetzt, vorausgesetzt, der Besitz ist friedlich, offen und ununterbrochen. Das Gericht bestätigte, dass Githuka diese Bedingungen über 20 Jahre erfüllte, und beschrieb das Ergebnis nicht als Schlupfloch, sondern als Strafe für Landbesitzer, die "auf ihren Rechten einschlafen".
Die Richter betonten, dass der Besitz eines Eigentumsbriefs – sei es durch Kauf, Erbschaft oder Schenkung – aktiven Schutz erfordert. Abwesende Eigentümer müssen ihre Ansprüche geltend machen, um Verluste zu vermeiden. Dieses Urteil stimmt mit Präzedenzfällen überein, in denen langfristige, friedliche Nutzer nach 12 Jahren legitimes Eigentum erwerben, insbesondere wenn ursprüngliche Eigentümer verschwinden oder ihre Immobilien vernachlässigen.
Die Entscheidung mahnt Landbesitzer, wachsam zu bleiben, auch wenn sie nicht auf ihren Ländereien wohnen.