Die Directors Guild of America hat in der vergangenen Woche eine vorläufige Vereinbarung getroffen, die Schauspieler und andere Nicht-Regisseure in ihrer Tätigkeit als Regisseure bei Fernsehsendungen beschränkt.
Im Rahmen der Vereinbarung mit der Alliance of Motion Picture and Television Producers dürfen fachfremd engagierte Personen künftig nicht mehr als zwei Episoden pro Staffel inszenieren. Bei Produktionen mit weniger als acht Folgen ist diese Regelung auf einen Einsatz beschränkt. Die Begrenzung soll Arbeitsplätze für hauptberufliche Regisseure vor dem Hintergrund insgesamt sinkender Produktionszahlen sichern. Ausnahmen gelten für Showrunner, Autoren der ersten Staffel sowie bestimmte Produzenten, die nicht als Schauspieler oder Autoren an der jeweiligen Sendung beteiligt sind. Eine Zusammenfassung des DGA-Vertrags besagt, dass die Maßnahme sowohl etablierte Regisseure als auch Nachwuchskräfte beim Aufbau ihrer Karriere unterstützt und es ernsthaften Anwärtern dennoch ermöglicht, Erfahrungen zu sammeln. SAG-AFTRA lehnte eine Stellungnahme zu der Vereinbarung ab. Die Gewerkschaft hatte zudem eine Ausweitung ihrer Zuständigkeit auf das Ausland angestrebt, erhielt jedoch lediglich ein Informationsschreiben an die Produzenten sowie die Zusage für eine Ausschusssitzung bis Ende des Jahres.