Ägypten befreit Kapitalerträge aus an der EGX notierten Wertpapieren von der Einkommensteuer

Die Leiterin der ägyptischen Steuerbehörde hat ein Paket von Steueranreizen für Aktivitäten am Wertpapiermarkt angekündigt.

Rasha Abdel Aal, Leiterin der ägyptischen Steuerbehörde, erklärte, dass die Anreize in Abstimmung mit dem Finanzministerium und der Finanzaufsichtsbehörde genehmigt wurden. Die Änderungen ergänzen das Einkommensteuergesetz Nr. 91 von 2005 sowie das Stempelsteuergesetz Nr. 111 von 1980, um Kapitalerträge aus der Veräußerung von an der EGX notierten Wertpapieren von der Einkommensteuer zu befreien. Derartige Transaktionen unterliegen stattdessen nur der proportionalen Stempelsteuer gemäß dem Stempelsteuergesetz. Abdel Aal fügte hinzu, dass Verkäufe von nicht notierten Wertpapieren künftig nicht mehr der Stempelsteuer unterliegen, sondern nur noch der Einkommensteuer, während Market-Making-Aktivitäten von der Stempelsteuer befreit sind.

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