Die Finanzaufsichtsbehörde (FRA) hat die Gründung der Al Ahly Green Agricultural Investment Fund Company genehmigt, die als erster Private-Equity-Fonds auf dem ägyptischen Markt für landwirtschaftliche Investitionen gilt. Der Fonds darf auch Venture-Capital-Aktivitäten ausüben. Die Genehmigung erteilte der Ausschuss für die Gründung und Lizenzierung von Unternehmen unter der Aufsicht der Behörde im Rahmen von Bemühungen, Investmentfonds auszubauen.
Die Finanzaufsichtsbehörde (FRA) hat am Samstag eine Erklärung veröffentlicht, in der sie die Genehmigung des Fonds ankündigt, der Investoren einen Kanal für Investitionen in landwirtschaftliche Aktivitäten und Projekte bietet – über eine regulierte und beaufsichtigte Anlagestruktur mit Chancen für nachhaltiges Wachstum. Der erste offene landwirtschaftliche Investmentfonds spiegelt die fortlaufende Entwicklung des Investmentfondsmarkts unter der Aufsicht der FRA wider und deren Fähigkeit, neue Finanzinstrumente einzuführen, die auf die Bedürfnisse der wirtschaftlichen Entwicklung abgestimmt sind. Er unterstützt zudem die Strategie des Staates, die Rolle des Privatsektors in produktiven Aktivitäten zu stärken und langfristige Investitionen in Prioritätssektoren anzuziehen. Die FRA erarbeitet weiterhin regulatorische und gesetzgeberische Rahmenbedingungen, die den Aufbau von Investmentfonds in unterschiedlichen Sektoren fördern, die Effizienz des Kapitalmarkts steigern und ein breiteres Spektrum an Anlageoptionen bieten, das den Bedürfnissen verschiedener Anlegergruppen gerecht wird und zur nationalen Wirtschaft beiträgt. Gemäß Entscheidung Nr. 3060 der FRA-Vorsitzenden von 2023 ist der Ausschuss für die Gründung und Lizenzierung von Unternehmen unter der Aufsicht der Behörde zuständig für die Genehmigung von Gründungen in nicht-banklichen Finanzaktivitäten unter der Aufsicht der FRA sowie für die Erteilung von Lizenzen. Zu seinen Aufgaben gehören die Genehmigung von Satzungänderungen, die Erteilung vorläufiger und endgültiger Genehmigungen für solche Änderungen, die Genehmigung von Anreiz- und Vergütungssystemen, Stellungnahmen zur Aussetzung von Generalversammlungsbeschlüssen von Unternehmen im Wertpapiersektor und in der Verbraucherfinanzierung, die Prüfung von Anträgen auf Hinzufügung neuer Aktivitäten und Mechanismen, Anträge auf Änderung der Rechtsform, Genehmigungen für Filialeröffnungen, -verlegungen und -schließungen sowie die Bearbeitung von Liquidations- oder Aussetzungsanträgen. ],