Ägyptische Finanzaufsichtsbehörde erteilt sechs Krankenversicherungs-TPAs vorläufige Lizenzen

Die ägyptische Finanzaufsichtsbehörde (FRA) hat sechs externen Krankenversicherungsdienstleistern (TPAs) vorläufige Betriebslizenzen erteilt, während sie das neue einheitliche Versicherungsgesetz durchsetzt. FRA-Vorsitzender Islam Azzam gab dies während eines erweiterten Treffens mit TPA-Vertretern und Führungskräften der Behörde bekannt.

FRA-Vorsitzender Islam Azzam kündigte die vorläufigen Lizenzen für die sechs TPA-Unternehmen während eines Treffens mit Vertretern, Behördenleitern und relevanten Abteilungen an. Die Behörde prüft derzeit weitere Anträge, um die Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen sicherzustellen.

Gemäß dem Beschluss Nr. 229 des FRA-Verwaltungsrats aus dem Jahr 2025 müssen die Unternehmen ihren Status bis zum 10. Juli 2026 anpassen, wobei dieser Zeitraum verlängert werden kann. Das einheitliche Versicherungsgesetz Nr. 155 aus dem Jahr 2024 reguliert TPA-Aktivitäten in Ägypten erstmals und integriert sie mit einem speziellen Register und eingeschränkten Funktionen in das nicht-bankmäßige Finanzdienstleistungssystem, einschließlich der Verwaltung selbstfinanzierter Programme, sofern Kunden die Kosten vollständig tragen.

"Die Regulierung und Steuerung von Gesundheitsaktivitäten wird sich positiv auf die Qualität der für Millionen von Bürgern erbrachten Dienstleistungen auswirken", sagte Azzam. Er fügte hinzu: "Wir genehmigen vielfältige Versicherungsprodukte, um den Markt zu stimulieren und die Kundenbedürfnisse zu erfüllen, und wir streben an, Investitionen anzuziehen und den Wettbewerb auszubauen."

TPAs unterliegen strengen Verpflichtungen, darunter Unparteilichkeit und Genauigkeit bei der Schadensregulierung, Diskriminierungsverbot bei Anbietern, interne Kontrollen, Risikobewertung, Deckungsprüfung und der Schutz von Kundendaten. Die Governance erfordert jährliche Hauptversammlungen, Finanzberichte nach ägyptischen Rechnungslegungsstandards sowie Wirtschaftsprüferberichte. Zu den Verboten gehören der Verkauf oder die Vermarktung von Versicherungen, die Berechnung von Gebühren als Prozentsatz der Schadenssumme sowie das Einbehalten von Überschüssen; zudem müssen Richtlinien zu Interessenkonflikten umgesetzt werden.

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