Ägyptens FRA erlässt neue Vorschriften für Takaful-Versicherungen

Die Finanzaufsichtsbehörde hat den Beschluss Nr. 70 des Jahres 2026 zur Regulierung von Takaful-Versicherungsaktivitäten erlassen. Der Rahmen zielt darauf ab, den Markt im Einklang mit dem einheitlichen Versicherungsgesetz zu beleben.

Die Finanzaufsichtsbehörde unter dem Vorsitz von Islam Azzam veröffentlichte am 10. Mai 2026 den Beschluss Nr. 70 des Jahres 2026. Er legt Regeln für Unternehmen fest, die eine Lizenz für Takaful-Versicherungen in Ägypten besitzen. Die Vorschriften ersetzen den bisherigen Rahmen aus dem Beschluss Nr. 23 von 2019 und treten nach der Veröffentlichung im Ägyptischen Amtsblatt in Kraft. Azzam erklärte, dass der Beschluss die Wakala- und Mudaraba-Modelle kombiniert, um Unternehmen Flexibilität zu bieten und gleichzeitig die Versicherungsnehmer zu schützen. Er definiert drei Strukturen für die Verwaltung der Teilnehmerfonds und schreibt getrennte Konten für Aktionäre und Teilnehmer vor. Unternehmen müssen zudem einen unabhängigen Scharia-Aufsichtsausschuss mit mindestens drei Mitgliedern bilden. Die Regeln decken die Überschussverteilung, die Reservenbildung und den Umgang mit Defiziten ab. Versicherungsüberschüsse dürfen nicht an Aktionäre ausgezahlt werden. Rückversicherungen müssen nach Möglichkeit bei Takaful-Anbietern platziert werden, wobei konventionelle Optionen in begrenzten Fällen mit vorheriger Genehmigung zulässig sind. Der Rahmen unterstützt die Einhaltung der Scharia-Prinzipien und zielt darauf ab, neue Investoren zu gewinnen und gleichzeitig die finanzielle Stabilität zu gewährleisten.

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