Ägyptische Finanzaufsichtsbehörde erlässt Vorschriften für die Registrierung von Risikoanalyse-Experten

Die ägyptische Finanzaufsichtsbehörde (FRA) hat den Beschluss Nr. 54 des Jahres 2026 erlassen, der die Bedingungen und Verfahren für die Registrierung und Ausübung der Tätigkeit von Risikoanalyse- und Schadensgutachtern festlegt. Der Beschluss vervollständigt den gesetzlichen Rahmen für den Versicherungssektor gemäß dem einheitlichen Versicherungsgesetz Nr. 155 von 2024. Der Vorsitzende der FRA, Islam Azzam, erklärte, dass dies professionelle Standards gewährleistet und das Marktvertrauen stärkt.

Die Finanzaufsichtsbehörde (FRA) unter dem Vorsitz von Islam Azzam hat den Beschluss Nr. 54 des Jahres 2026 erlassen, um die Registrierung und Ausübung der Tätigkeit von Risikoanalyse-Experten sowie Schadensgutachtern zu regeln. Unternehmen müssen als ägyptische Aktiengesellschaften mit einem voll eingezahlten Grundkapital von mindestens 3 Millionen EGP organisiert sein, sich auf diese Fachgebiete beschränken und über Vorstände mit entsprechender Expertise verfügen. Einzelne Experten lassen sich in einer von der FRA geführten Liste registrieren, deren Gültigkeit alle fünf Jahre erneuert werden muss. Zu den Anforderungen gehören das Fehlen rechtskräftiger Verurteilungen wegen Verbrechen oder Vergehen, die mit Unehrlichkeit verbunden sind, das Bestehen von Fachprüfungen und Schulungen sowie der Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung. Azzam sagte: „Der neue Beschluss vervollständigt den regulatorischen Rahmen für Risikoanalyse- und Schadensregulierungsaktivitäten und legt klare Bedingungen und Verfahren für die Gründung von Unternehmen sowie Regeln für die Registrierung von Personen fest, die diesen Beruf ausüben möchten.“ Der Beschluss schreibt einen Verhaltenskodex vor, der Integrität, Unparteilichkeit und die Vermeidung von Interessenkonflikten betont, wobei die Registrierung über eine elektronische Plattform erfolgt. Derzeit registrierte Experten erhalten eine Übergangsfrist von sechs Monaten, um ihre Daten zu aktualisieren; bei Nichteinhaltung drohen Verwarnungen oder die Streichung aus dem Register. Dies folgt auf kürzliche FRA-Entscheidungen zu Versicherungsberatern, Aktuaren und ausländischen Rückversicherungsmaklern, um das Rahmenwerk des Versicherungssektors zu stärken.

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