Ägyptische Finanzaufsichtsbehörde erlässt Vorschriften für die Registrierung von Risikoanalyse-Experten

Die ägyptische Finanzaufsichtsbehörde (FRA) hat den Beschluss Nr. 54 des Jahres 2026 erlassen, der die Bedingungen und Verfahren für die Registrierung und Ausübung der Tätigkeit von Risikoanalyse- und Schadensgutachtern festlegt. Der Beschluss vervollständigt den gesetzlichen Rahmen für den Versicherungssektor gemäß dem einheitlichen Versicherungsgesetz Nr. 155 von 2024. Der Vorsitzende der FRA, Islam Azzam, erklärte, dass dies professionelle Standards gewährleistet und das Marktvertrauen stärkt.

Die Finanzaufsichtsbehörde (FRA) unter dem Vorsitz von Islam Azzam hat den Beschluss Nr. 54 des Jahres 2026 erlassen, um die Registrierung und Ausübung der Tätigkeit von Risikoanalyse-Experten sowie Schadensgutachtern zu regeln. Unternehmen müssen als ägyptische Aktiengesellschaften mit einem voll eingezahlten Grundkapital von mindestens 3 Millionen EGP organisiert sein, sich auf diese Fachgebiete beschränken und über Vorstände mit entsprechender Expertise verfügen. Einzelne Experten lassen sich in einer von der FRA geführten Liste registrieren, deren Gültigkeit alle fünf Jahre erneuert werden muss. Zu den Anforderungen gehören das Fehlen rechtskräftiger Verurteilungen wegen Verbrechen oder Vergehen, die mit Unehrlichkeit verbunden sind, das Bestehen von Fachprüfungen und Schulungen sowie der Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung. Azzam sagte: „Der neue Beschluss vervollständigt den regulatorischen Rahmen für Risikoanalyse- und Schadensregulierungsaktivitäten und legt klare Bedingungen und Verfahren für die Gründung von Unternehmen sowie Regeln für die Registrierung von Personen fest, die diesen Beruf ausüben möchten.“ Der Beschluss schreibt einen Verhaltenskodex vor, der Integrität, Unparteilichkeit und die Vermeidung von Interessenkonflikten betont, wobei die Registrierung über eine elektronische Plattform erfolgt. Derzeit registrierte Experten erhalten eine Übergangsfrist von sechs Monaten, um ihre Daten zu aktualisieren; bei Nichteinhaltung drohen Verwarnungen oder die Streichung aus dem Register. Dies folgt auf kürzliche FRA-Entscheidungen zu Versicherungsberatern, Aktuaren und ausländischen Rückversicherungsmaklern, um das Rahmenwerk des Versicherungssektors zu stärken.

Verwandte Artikel

Egypt's Financial Regulatory Authority has issued a new decision outlining detailed requirements for licensing futures brokerage activity, advancing the legislative framework for the country's derivatives market. The measure seeks to bolster risk management standards, ensure operational readiness of participants, maintain market stability, and protect investor rights.

Von KI berichtet

Egypt's president has issued a decree appointing Islam Azzam as acting chairperson of the Financial Regulatory Authority (FRA), the body overseeing non-banking financial markets. The appointment, under Presidential Decree No. 116 of 2026, aims to boost the sector's efficiency and its contribution to economic development.

The Financial Regulatory Authority (FRA) has approved the establishment of Al Ahly Green Agricultural Investment Fund Company, marking it as the first private equity fund in the Egyptian market dedicated to agricultural investments. The fund may also engage in venture capital activities. The approval came from the Committee for the Establishment and Licensing of Companies under the authority's supervision, as part of efforts to expand investment funds.

Von KI berichtet

Emtelaak Investment has received approval from the Financial Regulatory Authority (FRA) to establish Emtelaak for Underwriting and Management of Real Estate Investment Funds, chaired by Waleed Shaarawy. The new company will handle managing and underwriting real estate investment funds, following an earlier FRA approval in November 2025 for the Emtelaak Real Estate Investment Fund.

 

 

 

Diese Website verwendet Cookies

Wir verwenden Cookies für Analysen, um unsere Website zu verbessern. Lesen Sie unsere Datenschutzrichtlinie für weitere Informationen.
Ablehnen