KeNHA erlässt 30-tägige Räumungsaufforderung für Händler an der Straße Kamulu-Joska

Die Kenya National Highways Authority hat Händlern und Bewohnern entlang der Straße Kamulu-Joska-Malaa-Tala-Kangundo eine Frist von 30 Tagen gesetzt, um unbefugte Bauten auf dem Straßenbegleitgrund zu räumen.

Die Kenya National Highways Authority (KeNHA) erließ die Bekanntmachung am 29. Mai. Sie verpflichtet alle Händler, Geschäftsinhaber und Einzelpersonen, die Straßenland ohne Genehmigung nutzen, die Bereiche innerhalb von 30 Tagen zu räumen.

Die Anordnung umfasst Gebiete wie Kamulu, Joska, Malaa, Kantafu, Nguluni, Tala, Kangundo Town, Koma Hill, das Gebiet um Stage 26, Muthwani und Kwa Ndege. Die KeNHA erklärte, die Maßnahme richte sich gegen rechtswidrige Bebauungen entlang der Verbindungsstraße zwischen dem Machakos County und den östlichen Außenbezirken von Nairobi.

Die Behörde gab an, dass dieser Schritt laufende Arbeiten wie Verbesserungen an der Nebenstraße, den Bau von Bushaltebuchten und die Sanierung von Entwässerungssystemen unterstütze. Dies ist Teil einer leistungsbasierten Instandhaltung, die auf die Verbesserung der Sicherheit und des Verkehrsflusses abzielt.

Jegliche Strukturen oder Waren, die nach dem 29. Juni 2026 noch vorhanden sind, werden ohne weitere Vorankündigung entfernt. Die Behörde wies darauf hin, dass die unrechtmäßige Besetzung von Straßenbegleitgründen einen Verstoß gegen das kenianische Straßengesetz (Kenya Roads Act) von 2007 darstellt.

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