Die Kenya Dental Association (KDA) hat eine Petition beim Parlament eingereicht, in der sie die sofortige Aussetzung des Bachelor-of-Science-Programms in Oral Health fordert. Der Verband verlangt eine umfassende Untersuchung des Kurses, dessen Akkreditierung nach seiner Aussage unklar ist, und weist auf ernsthafte regulatorische Lücken bei seiner Genehmigung, Entwicklung und Einführung hin. Er stellt fest, dass berufsständische Stakeholder vor der Einführung des Programms nicht konsultiert wurden.
Die Kenya Dental Association (KDA) hat eine Petition beim Parlament eingereicht, in der sie die sofortige Aussetzung des Bachelor-of-Science-Programms in Oral Health fordert. In einer Erklärung vom 4. März 2026 forderte der Verband zudem eine umfassende Untersuchung des Kurses, dessen Akkreditierung er als unklar bezeichnet. Die KDA erhob Bedenken hinsichtlich schwerwiegender regulatorischer Lücken bei der Genehmigung, Entwicklung und Einführung des Programms und stellte fest, dass professionelle Stakeholder vor der Einführung des Kurses nicht konsultiert wurden. Es handelt sich um keine geringfügige prozedurale Nachlässigkeit, sondern um einen erheblichen regulatorischen Verstoß, wie die KDA betont. Der Verband erklärte, dass der Begriff „Oral Health Practitioner“ allgemein als umfassende Beschreibung für Zahnchirurgen, Zahnärzte und ihre klinischen Unterstützungsteams verwendet wird, aber kein gesetzlich geschützter Titel ist. „Im Medical Practitioners and Dentists Act (Cap 253) gibt es keine gesetzlich anerkannte oder registrierbare berufliche Gruppe, die als Oral Health Practitioner bezeichnet wird“, hieß es bei der KDA. Im Rahmen ihrer Petition rief der Verband das Ministry of Education auf, die Umsetzung des Programms bis zum Abschluss einer umfassenden Untersuchung sofort auszusetzen. Zudem forderte er die Commission for University Education auf, umgehend professionelle Stakeholder zu konsultieren, um Verwechslungen, Doppelungen oder die Schaffung unrechtmäßiger beruflicher Ausbildungswege zu vermeiden. „Die öffentliche Sicherheit ist nicht verhandelbar. Regulatorische Klarheit ist zwingend erforderlich. Berufliche Standards dürfen nicht verwässert oder experimentellen Ansätzen unterworfen werden“, betonte die KDA. Der Verband bekräftigte sein Engagement zur Verteidigung der Integrität der zahnmedizinischen Ausbildung in Kenia und zum Schutz der Öffentlichkeit vor potenziellen Risiken durch irreguläre Ausbildungsprogramme. Die Kenya Dental Association zieht eine harte Linie bei beruflichen Standards – und das aus gutem Grund, denn der Schutz der öffentlichen Gesundheit beginnt damit, dass diejenigen, die Sie behandeln, die richtigen, gesetzlich anerkannten Qualifikationen haben“, erklärte der Verband. Nach Angaben der KDA war der Mangel an Konsultation zum Programm kein geringfügiger Verfahrensfehler, sondern ein bedeutender regulatorischer Mangel. Der Verband erklärte, dass der Begriff 'Oral Health Practitioner' im Allgemeinen als breite Beschreibung verwendet wird, die auf Zahnchirurgen, Zahnärzte und ihre klinischen Unterstützungsteams verweist, es sich jedoch nicht um einen eigenständigen gesetzlichen Titel handelt. „Under the Medical Practitioners and Dentists Act (Cap 253), there is no legally recognised or registrable professional cadre designated as an Oral Health Practitioner,“ merkte die KDA an. Als Teil ihrer Petition forderte der Verband das Ministry of Education auf, die Umsetzung des Programms abzuarbeiten, bis eine umfassende Untersuchung abgeschlossen ist. Er drängte die Commission for University Education ferner, professionelle Stakeholder dringend zu konsultieren, um Verwirrung, Duplikate oder die Einrichtung unrechtmäßiger beruflicher Ausbildungswege zu verhindern. „Public safety is non-negotiable. Regulatory clarity is mandatory. Professional standards cannot be diluted or subjected to experimentation,“ betonte die KDA. Der Verband bekräftigte sein Engagement zur Verteidigung der Integrität der dentalen Ausbildung in Kenia und zum Schutz der Öffentlichkeit vor potenziellen Risiken aus irregulären Ausbildungsprogrammen.