Nachdem sie am Dienstag vom Pariser Berufungsgericht verurteilt wurde, gab Marine Le Pen am Dienstagabend auf TF1 bekannt, dass sie Revision beim Kassationshof einlegen und bei der Präsidentschaftswahl 2027 antreten werde.
Das Berufungsgericht bestätigte ihre Verurteilung wegen Veruntreuung öffentlicher Gelder im Fall der Assistenten der EU-Abgeordneten des Front National. Es verhängte eine einjährige Freiheitsstrafe, die in Hausarrest mit elektronischer Fußfessel umgewandelt werden kann, eine Geldstrafe von 100.000 Euro sowie eine 45-monatige Sperre für öffentliche Ämter, davon 15 Monate unbedingt.
Marine Le Pen erklärte auf TF1: „Ich bin unschuldig.“ Sie erläuterte, dass sie die elektronische Fußfessel ablehne und darauf vertraue, dass die Revision beim Kassationshof ihr den Wahlkampf ermöglichen werde. Der Kassationshof muss bis spätestens Anfang April 2027 entscheiden.
Eine Ifop-Fiducial-Umfrage für Le Figaro und LCI zeigt, dass Marine Le Pen weniger als ein Jahr vor der Wahl einen beispiellosen Popularitätsschub erfährt. Eine weitere Odoxa-Backbone-Umfrage deutet darauf hin, dass 51 Prozent der Franzosen es für richtig halten, dass sie an ihrer Kandidatur festhält.