Das Berufungsurteil im Fall um die parlamentarischen Assistenten im Europaparlament wird am Dienstag, dem 7. Juli 2026, vom Berufungsgericht in Paris verkündet. Das Urteil wird darüber entscheiden, ob Marine Le Pen bei der Präsidentschaftswahl 2027 kandidieren kann.
Marine Le Pen wurde in erster Instanz am 31. März 2025 zu fünf Jahren sofortiger Unwählbarkeit, vier Jahren Haft, davon zwei Jahre ohne Bewährung, sowie einer Geldstrafe von 100.000 Euro wegen Veruntreuung öffentlicher Gelder verurteilt. Die Staatsanwaltschaft forderte im Berufungsverfahren vergleichbare Strafen.
Am Montagabend veröffentlichte ihre Nichte Marion Maréchal eine Unterstützungsbotschaft auf X. Sie lobte Marine Le Pens „Hartnäckigkeit“ und erklärte: „Was auch immer die Richter entscheiden, nichts wird dich morgen aufhalten“.
Marine Le Pen und Jordan Bardella zeigten sich zudem bei einer Veranstaltung in Liévin vereint. Das nationale Lager bleibt zehn Monate vor der Präsidentschaftswahl mobilisiert.