Klagen gegen Christian Tein und Kanak-Aktivisten abgewiesen, Staatsanwaltschaft geht in Berufung

Untersuchungsrichter in Paris haben die Klagen gegen den Unabhängigkeitsführer Christian Tein und Mitglieder des CCAT zwei Jahre nach den Unruhen von 2024 in Neukaledonien fallengelassen. Die Pariser Staatsanwaltschaft legte umgehend Berufung gegen das Urteil ein.

Im Frühjahr 2024 kam es in Neukaledonien zu Unruhen, bei denen 14 Menschen ums Leben kamen und Schäden in Höhe von mehr als zwei Milliarden Euro entstanden, was Präsident Emmanuel Macron dazu veranlasste, den Ausnahmezustand zu verhängen. Die gerichtliche Untersuchung der Cellule de coordination des actions de terrain wurde im Januar 2025 nach Paris verlagert, was dazu führte, dass gegen vierzehn Personen Anklage erhoben wurde, darunter der 58-jährige Christian Tein, Präsident der FLNKS. Die Richter wiesen den Vorwurf des Aufruhrs zurück und stellten fest, dass die Unabhängigkeitsbestrebungen nicht darauf abzielten, die Institutionen der Republik zu gefährden. Sie kamen zu dem Schluss, dass die Beweise gegen die Beschuldigten nicht ausreichten. Die Staatsanwaltschaft kündigte an, Berufung einzulegen, um weitere Ermittlungen zu ermöglichen; für Juli sind Anhörungen geplant. Teins Anwälte begrüßten die Entscheidung als Bestätigung seiner völligen Unschuld nach fast einem Jahr in Untersuchungshaft. In Neukaledonien reagierte die FLNKS mit Demut, während Sonia Backes ein Justizsystem anprangerte, das außer Kontrolle geraten sei. Der Abgeordnete Nicolas Metzdorf begrüßte die Berufung der Staatsanwaltschaft.

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