Bei einem Polizeieinsatz in Bochum wurde eine 12-jährige gehörlose Mädchen lebensbedrohlich durch einen Schuss aus einer Dienstwaffe verletzt. NRW-Innenminister Herbert Reul erklärte, warum keine Bodycam-Aufnahmen existieren. Der Vorfall wirft Fragen zur Kommunikation mit Gehörlosen auf.
In der Nacht zum 17. November ereignete sich in Bochum ein Polizeieinsatz, bei dem eine 12-jährige gehörlose Mädchen am Bauch getroffen und mit lebensgefährlichen Verletzungen ins Krankenhaus gebracht wurde. Die Beamten waren dorthin gefahren, weil das Mädchen aus ihrer Wohngruppe in Münster vermisst wurde und zu ihrer Mutter nach Bochum gereist war. Sie benötigt lebenswichtige Medikamente, weshalb vier Polizisten mitten in der Nacht ausrückten, um ihr Zugang zu diesen zu ermöglichen.
Der Schuss fiel, als sich die Zwölfjährige mit zwei Messern in den Händen unmittelbar vor den Polizisten befand, betonten Polizei und Staatsanwaltschaft. Kurz zuvor waren der Mutter Handschellen angelegt worden. Ermittler gehen davon aus, dass das Mädchen die Beamten zuvor angegriffen hatte.
NRW-Innenminister Herbert Reul (CDU) sagte in einem Interview der »Rheinischen Post«: »Es gibt in diesem Fall keine Bodycam-Aufnahmen.« Er begründete dies damit: »Die Polizisten sind in diesen Einsatz gegangen, um dem Mädchen Zugang zu seinen Medikamenten zu ermöglichen. Es bestand kein Grund, von einer drohenden Gefahr auszugehen. Das ist für den Einsatz der Bodycam in Wohnungen aber Voraussetzung.«
Bodycams sind in Nordrhein-Westfalen Standardausrüstung der Polizei, müssen jedoch manuell aktiviert werden. Besonders schwierig war der Einsatz, da sowohl das Mädchen als auch die Mutter gehörlos sind. Es war kein Gebärdendolmetscher anwesend, und die Kommunikation wird derzeit ermittelt.
Der Vorfall hat offene Fragen hinterlassen, darunter die genaue Abfolge der Ereignisse und die Bewertung des Einsatzes.