Brasiliens Generalstaatsanwalt Paulo Gonet gab am 24. April 2026 eine befürwortende Stellungnahme gegenüber dem Obersten Bundesgericht (STF) ab, in der er den Antrag des ehemaligen Präsidenten Jair Bolsonaro unterstützt, den Hausarrest vorübergehend für eine Operation an der Rotatorenmanschette seiner rechten Schulter verlassen zu dürfen. Die Stellungnahme erfolgte als Reaktion auf eine Anfrage des Berichterstatters Richter Alexandre de Moraes.
Paulo Gonet, die Procuradoria-Geral da República (PGR), übermittelte die Stellungnahme an das STF mit der Begründung: „Die PGR widerspricht den von Jair Messias Bolsonaro gestellten Anträgen nicht, unbeschadet der Anwendung notwendiger Vorsichtsmaßnahmen.“ Diese Entwicklung folgt auf eine Reihe gesundheitsbedingter Gesuche inmitten der 27-jährigen und dreimonatigen Haftstrafe Bolsonaros wegen seiner Rolle bei dem Putschversuch, die Ende 2025 verhängt wurde. Nachdem er ab November 2025 zunächst in der Dienststelle der Bundespolizei in Brasília inhaftiert und dann in den Gefängniskomplex Papuda verlegt worden war, kam Bolsonaro am 24. März 2026 nach einer Behandlung wegen bakterieller Lungenentzündung im Hospital DF Star in den Hausarrest. Frühere Anträge umfassten Gesuche vom Dezember 2025 für Operationen gegen Schluckauf und einen Leistenbruch sowie ein Gesuch auf humanitären Hausarrest.