Die Gemeinde Pinamar hat einen Erlass erlassen, der Millionenstrafen in Pesos, Fahrzeugbeschlagnahmungen und Strafanzeigen für rücksichtslose Manöver mit Quads und UTVs in La Frontera vorsieht, nach einer Reihe schwerer Unfälle. Die Maßnahme soll die Verkehrssicherheit in diesem stark frequentierten Sommer-Touristenort stärken. Sie umfasst aktive Kontrollstellen und die Rückerstattung der Kosten für entstandene Schäden.
Die Gemeinde Pinamar hat ein neues Sanktionsregime eingeführt, um den Einsatz von Freizeitfahrzeugen wie Quads und UTVs in La Frontera, einem der belebtesten Sommer-Touristenorte, zu regulieren. Der Erlass Nr. 0104/2026, unterzeichnet vom Bürgermeister Juan Ibarguren, verstärkt die Gemeindeordnung 4794/16 und adressiert eine Kette von Unfällen, die Fußgänger, Touristen und Bewohner gefährden, einschließlich des Falls von Bastián, einem achtjährigen Jungen im künstlich induzierten Koma nach einem UTV-Unfall. Die Strafen umfassen Bußgelder von 8.500 bis 25.000 kommunalen Modulen, entsprechend bis zu 15 Millionen Pesos je nach Schweregrad, Rückfälligkeit und Risiko. Sie zielen auf das Fahren in verbotenen Zonen wie Stränden, Dünen und Privatgelände ab, sowie auf rücksichtslose Manöver und Rennen. Beamte können Fahrzeuge vorbeugend beschlagnahmen, wenn sie eine Gefahr darstellen, Führerscheine sperren und in schweren Fällen Strafanzeigen erstatten. Verursacher müssen alle Unfallkosten übernehmen, wie medizinische Behandlung, Transporte und Umwelt- oder Sachschäden. Sechs aktive Kontrollstellen an Zufahrten und Straßen prüfen Dokumente, Alkoholtests mit Sicherheitsunterstützung. Das Zulassen von Minderjährigen ohne Aufsicht ist ebenfalls strafbar. Lokale Amtsträger betonten: „Die Maßnahmen treten sofort in Kraft und dienen dem Schutz der Unversehrtheit von Bewohnern und Touristen, damit Pinamar ein erstklassiges Reiseziel bleibt, in dem Vergnügen mit Regelrespekt und Sicherheit einhergeht.“ Der Erlass ist bereits wirksam und dem Deliberationsrat zur Ratifizierung zugesandt, durchgesetzt über das Bußgeldgericht.