Das ägyptische Kabinett hat während seiner 72. Sitzung Änderungen am Verkehrsgesetz Nr. 66 von 1973 genehmigt, um die öffentliche Sicherheit zu stärken und Straßenunfälle durch strengere Strafen zu verringern. Dazu gehören Verwaltungsbußen und zusätzliche Steuern auf nicht zugelassene oder abgelaufene Fahrzeuge sowie Bußgelder von 2.000 bis 10.000 EGP für Geschwindigkeitsüberschreitungen und falsche Spurennutzung. Wiederholungstäter drohen verdoppelte Bußgelder, Führerscheinentzug und Haft für Verstöße wie Fahren ohne Führerschein.
Das ägyptische Kabinett unter Leitung des Premierministers Mostafa Madbouly hielt seine 72. Sitzung ab und genehmigte ein Paket von Beschlüssen, einschließlich Änderungen am Verkehrsgesetz Nr. 66 von 1973 zur Verbesserung der Verkehrssicherheit. Die Änderungen führen Verwaltungsbußen und zusätzliche Steuern für Fahrzeuge ohne gültige Zulassung oder mit abgelaufener Zulassung ein. Bußgelder sind zwischen 2.000 und 10.000 EGP für Verstöße wie zu schnelles Fahren und falsche Spurennutzung vorgesehen.
Für Wiederholungstäter werden die Strafen verschärft, einschließlich verdoppelter Bußgelder und Führerscheinentzug bei Problemen wie Müllabwerfen, übermäßigem Lärm oder unsicherem Gütertransport. Fahren ohne Führerschein oder Manipulation von Kennzeichen wird nun strafbar, mit Haftstrafe bei Wiederholungstätern. Verstöße im gewerblichen Transport unterliegen erhöhten Strafen, die höhere Bußgelder mit möglichen Gefängnisstrafen kombinieren.
Diese Genehmigung ist Teil breiterer Beschlüsse zu Gesundheitswesen, Infrastruktur, beruflicher Ausbildung und Wirtschaftsreform, wobei die Verkehrsänderungen durch ihren Fokus auf die Unfallreduktion mittels strengerer Durchsetzung hervorgehoben werden.