Die Ägyptische Zollbehörde und die Nationale Telekommunikationsregulierungsbehörde (NTRA) haben am Mittwoch das Ende der außergewöhnlichen Zollbefreiung für Mobiltelefone, die Passagiere aus dem Ausland mitbringen, angekündigt. Befreiungen für Telefone, die ägyptischen Auslandsägypten und Touristen gehören, bleiben 90 Tage bestehen. Die Entscheidung setzt das Governance-System für importierte Mobiltelefone um, das ab Januar 2025 gilt.
Die Ägyptische Zollbehörde und die Nationale Telekommunikationsregulierungsbehörde (NTRA) veröffentlichten am Dienstag eine gemeinsame Erklärung, in der das Ende der außergewöhnlichen Maßnahme angekündigt wurde, die eine Zollbefreiung für ein Mobiltelefon pro Passagier ermöglichte, bis lokal hergestellte Telefone ohne Abgaben verfügbar sind. Das Governance-System für importierte Mobiltelefone trat im Januar 2025 in Kraft. Seine Umsetzung hat positive Ergebnisse erzielt, darunter den Einstieg von 15 globalen Unternehmen in den ägyptischen Markt für die lokale Fertigung. Diese Firmen haben eine kombinierte Jahresproduktionskapazität von etwa 20 Millionen Geräten, die die heimische Nachfrage übersteigt. Die Mobiltelefonproduktion in Ägypten erlebte 2025 einen qualitativen Sprung, was zu einer breiteren Verfügbarkeit der neuesten globalen Modelle vor Ort führte. Diese Geräte bieten vielfältige Spezifikationen und Funktionen für alle Verbrauchersegmente und werden in autorisierten Verkaufsstellen und offiziellen Filialen internationaler Unternehmen verkauft. Sie werden von originalen globalen Herstellern oder unter ihrer direkten technischen Aufsicht produziert, halten denselben technischen Standards und internationalen Qualitätsnormen ein und sind zu wettbewerbsfähigen Preisen erhältlich. Die Behörden hoben hervor, dass dieser Fortschritt die vorteilhaften Effekte der Regulierungsrichtlinien zeigt, die rund 10.000 Arbeitsplätze für ägyptische Jugendliche geschaffen, die lokale Nachfrage gedeckt und die Abhängigkeit von ausländischen Telefonen verringert haben. Zur Erleichterung der Prozesse können Steuern und Gebühren für aus dem Ausland mitgebrachte Telefone über die App „Telephony“ oder digitale Methoden von Banken und E-Wallets bezahlt werden. Eine Gnadenfrist von bis zu 90 Tagen ab der ersten Aktivierung ermöglicht eine Regularisierung vor der Durchsetzung. Ratenzahlungsoptionen werden bald eingeführt. Die Institutionen betonten, dass keine rückwirkende Anwendung von Steuern und Gebühren auf zuvor befreite Geräte erfolgt, und klärten die Streichung der Registrierung persönlicher Telefone beim Zoll bei Ankunft.