Ägyptens zweites Steuerpaket: MwSt.-Befreiungen für Gesundheitswesen und Transit-Handel

Aufbauend auf der Ankündigung des Finanzministers Ahmed Kouchouk im Dezember 2025 hat die ägyptische Steuerbehörde weitere Maßnahmen im zweiten Paket zur Steuererleichterung detailliert, einschließlich vollständiger MwSt.-Befreiungen für Nierendialyse-Eingriffe und -Dienstleistungen für den Transit-Handel sowie eines Satzes von 5 % für Medizinprodukte.

Rasha Abdel Aal, Leiterin der ägyptischen Steuerbehörde, hat das zweite Paket steuererleichternder Maßnahmen erläutert, das erstmals vom Finanzminister Ahmed Kouchouk im vergangenen Monat skizziert wurde. Diese Änderungen, die den Direktiven zur Unterstützung wichtiger Sektoren entsprechen, umfassen:  - Einen gesenkten MwSt.-Satz von 5 % (von 14 %) auf Medizinprodukte. - Vollständige MwSt.-Befreiungen für Eingriffe, Komponenten und Zubehör, die in Nierendialysegeräten und -filtern verwendet werden, um das Gesundheitswesen zu unterstützen, die Bürden der Bürger zu lindern und die lokale Fertigung anzukurbeln. Zusätzliche Regelungen verlängern die Aussetzung der MwSt.-Zahlungen für Industriegroßmaschinen, -ausrüstungen und Medizinprodukte auf bis zu vier Jahre, vorbehaltlich der Genehmigung der Steuerbehörde aus triftigen Gründen. Dienstleistungen an Waren im Transit sind nun mwSt.-frei, wenn sie unter Aufsicht der Zollbehörde transportiert werden und dem Zollgesetz entsprechen, um den Transit-Handel durch Ägypten anzuregen. Seife und industrielle Haushaltsreiniger unterliegen wieder dem Standard-MwSt.-Satz von 14 %, mit vollständiger Vorsteuerabzugsberechtigung gemäß internationalen Best Practices für Steuerneutralität. Diese Schritte ergänzen frühere Anreize wie Förderungen für Börsengänge von Unternehmen und Unterstützung für kleine Unternehmen und steigern die gesamtwirtschaftliche Aktivität.

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