UN-Ausschuss kritisiert Besuchsverbotszonen in Schweden

Das UN-Ausschuss zur Beseitigung rassischer Diskriminierung hat scharfe Kritik an Schwedens Besuchsverbotszonen geübt und sie als abstoßend und illegal bezeichnet. Der Ausschuss warnt vor Racial Profiling und fordert eine Überprüfung der Gesetzgebung. Die Regierung verteidigt die Zonen als mit internationalen Übereinkommen vereinbar.

Schwedens Besuchsverbotszonen, auch als Sicherheitszonen bekannt, wurden letztes Jahr eingeführt, um Risiken von Explosionen und Schießereien in kriminellen Umfeldern entgegenzuwirken. Diese Zonen ermöglichen es der Polizei, Personen vorübergehend ohne konkreten Verdacht auf Straftat in als risikobehaftet eingestuften Gebieten zu durchsuchen.

Der UN-Ausschuss zur Beseitigung rassischer Diskriminierung (Cerd) äußert in einem neuen Bericht tiefe Besorgnis über die Zonen. Die stellvertretende Vorsitzende des Ausschusses Gay McDougall bezeichnet sie als „abstoßend und illegal“ in einem Interview mit Svenska Dagbladet. „Man kann nicht einfach Leute auf der Straße aufgreifen, nur weil sie so aussehen. Die Besuchsverbotszonen verstoßen gegen das Abkommen gegen Rassendiskriminierung, dessen Vertragspartei Schweden ist“, sagt sie.

Cerd verweist auf Berichte über Racial Profiling und warnt, dass die Zonen Menschen afrikanischer Herkunft, Migranten und Flüchtlinge diskriminieren könnten. Der Ausschuss kritisiert auch andere Vorschläge im Tidö-Abkommen als diskriminierend gegenüber ethnischen Gruppen, einschließlich undokumentierter Migranten, Muslimen, Personen asiatischer und afrikanischer Abstammung sowie Asylsuchenden. Der Bericht äußert Bedenken hinsichtlich Hasspropaganda und rassistischer Hassverbrechen in Schweden und fordert eine Überprüfung der Diskriminierungsgesetze und des Tidö-Abkommens, um die Einhaltung internationaler Menschenrechte sicherzustellen.

Die Regierung weist die Kritik zurück. Die Pressesprecherin des Justizministers Gunnar Strömmer, Ebba Koril, schreibt in einer E-Mail an Svenska Dagbladet, dass die Diskriminierungsfrage sorgfältig geprüft wurde. „Die Einschätzung der Regierung war damals wie heute, dass die Regelung durch Sicherungen für Rechtssicherheit mit grundlegenden Freiheiten und Rechten vereinbar ist und keine internationalen Übereinkommen verletzt“, erklärt sie.

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