Die Generaldirektion für Steuern hat klargestellt, dass Babinsa und Bhabinkamtibmas nur in bestimmten Fällen Unterstützung leisten und keine Steuerprüfungen oder -eintreibungen durchführen.
Die Generaldirektion für Steuern (DJP) unter dem Finanzministerium hat bekräftigt, dass die volle Befugnis zur Überwachung der Einhaltung steuerlicher Vorschriften ausschließlich bei den Beamten der DJP liegt. Babinsa und Bhabinkamtibmas werden lediglich gebeten, die Beamten in Situationen zu begleiten, die besondere Sicherheitsmaßnahmen oder einen schwierigen Transportzugang erfordern.Die Direktorin für Beratung, Dienstleistungen und Öffentlichkeitsarbeit, Inge Diana Rismawanti, erklärte, dass eine solche Unterstützung bereits seit langem Teil von Vor-Ort-Besuchen sei. Sie betonte, dass den regionalen Kräften keine neuen Befugnisse erteilt worden seien.Die Klarstellung folgt auf die Herausgabe des Rundschreibens SE-8/PJ/2026 zu den Richtlinien für die Überwachung der Steuerehrlichkeit. Die DJP veröffentlichte zudem auf ihrem offiziellen Instagram-Konto, dass die Einbeziehung lokaler Kräfte primär als Zeugen für Verfahren diene, die bereits seit Jahren praktiziert werden.