Die nationale Finanzstaatsanwaltschaft hat am 7. Mai einen Untersuchungsrichter eingesetzt, nachdem der Verdacht auf Veruntreuung öffentlicher Gelder durch Edouard Philippe in seiner Funktion als Leiter des Gemeindeverbands Le Havre aufgekommen war.
Ein Whistleblower hatte die mutmaßlichen Sachverhalte im September 2023 bei der nationalen Finanzstaatsanwaltschaft gemeldet. Daraufhin wurde eine Untersuchung eingeleitet und im April 2024 Durchsuchungen durchgeführt. Der Beschwerdeführer reichte im Juni 2025 schließlich eine Klage als Nebenkläger ein.
Die Einleitungsverfügung vom 7. Mai ermöglicht es dem Untersuchungsrichter, den Umfang der Ermittlungen festzulegen. Diese betreffen den Verdacht auf Veruntreuung öffentlicher Gelder, Begünstigung, unerlaubte Vorteilsnahme und Erpressung im Amt.
Das Umfeld von Edouard Philippe, Bürgermeister von Le Havre und Vorsitzender der Partei Horizons, erklärte, er werde den Fragen der Justiz gelassen entgegensehen. Der ehemalige Premierminister, der sich auf die Präsidentschaftswahl 2027 vorbereitet, bestreitet die Vorwürfe von Beginn an.
Die Klage richtete sich zudem gegen die für Innovation zuständige Beigeordnete Stéphanie de Bazelaire sowie die Generaldirektorin der Dienststellen, Claire-Sophie Tasias. Gegenstand war eine im Jahr 2020 unterzeichnete Vereinbarung zur Belebung der Cité numérique du Havre durch den Verein LH French Tech, der 2023 in die gerichtliche Liquidation ging.