Polizeiermittler haben am Dienstag versucht, den Élysée-Palast im Rahmen einer Untersuchung zu öffentlichen Aufträgen für Zeremonien zur Aufnahme in das Panthéon zu durchsuchen. Der Zugang zu den Räumlichkeiten wurde unter Berufung auf Artikel 67 der Verfassung verweigert, wobei jedoch Computer an die Ermittler übergeben wurden. Die Untersuchung richtet sich gegen Shortcut Events, den einzigen Auftragnehmer für diese Zeremonien von 2002 bis 2024.
Am Dienstagmorgen suchten Ermittler der Brigade financière et anticorruption (BFAC) der Pariser Kriminalpolizei den Élysée-Palast in der Rue du Faubourg-Saint-Honoré in Paris auf. Laut einer mit der Untersuchung vertrauten Quelle sowie Le Canard enchaîné war der Einsatz Teil eines gerichtlichen Verfahrens, das am 2. Oktober 2025 von dem Finanzstaatsanwalt Pascal Prache wegen „Begünstigung, illegaler Interessenwahrnehmung, Korruption und Vorteilsnahme“ eingeleitet wurde.
Die Untersuchung betrifft die Vergabe öffentlicher Aufträge durch das Centre des monuments nationaux (CMN) für Zeremonien zur Aufnahme in das Panthéon. Sie folgt auf eine Voruntersuchung durch die Parquet national financier (PNF), die am 7. Dezember 2023 begann. Während der Zugang zu den Diensten des Élysée unter Berufung auf Artikel 67 der Verfassung, der die Unverletzlichkeit der Präsidentschaft garantiert, verweigert wurde, seien den Ermittlern freiwillig private Computer ausgehändigt worden, teilte der Élysée mit.
Im Mittelpunkt steht die 1996 gegründete Eventagentur Shortcut Events mit etwa 30 Mitarbeitern. Das Unternehmen war laut Le Canard enchaîné von 2002 bis 2024 der einzige Gewinner der Aufträge für Panthéon-Zeremonien, wobei jede Veranstaltung dem Staat mit rund zwei Millionen Euro in Rechnung gestellt wurde. Die Agentur betreute auch andere nationale Veranstaltungen, wie die Einweihung der Cité internationale de la langue française im Jahr 2023 oder den 80. Jahrestag der Landung in der Normandie im Jahr 2024.
Der Élysée bestätigte den Besuch der Ermittler und erklärte: „Wann immer die Justizbehörden es verlangen, stellt der Élysée die Zusammenarbeit sicher. Aber immer unter Wahrung von Artikel 67 der Verfassung.“