Unterhändler der EU-Staaten und des Europäischen Parlaments haben sich in Brüssel auf eine Abschwächung der strengen Gentechnikregeln geeinigt. Künftig sollen mit modernen Verfahren veränderte Lebensmittel ohne spezielle Kennzeichnung verkauft werden können. Die Regelung muss noch formal bestätigt werden.
In der Nacht zum Donnerstag einigten sich Unterhändler der EU-Staaten und des Europäischen Parlaments in Brüssel auf eine Lockerung der EU-Gentechnikregeln. Betroffen sind Züchtungen mit modernen Verfahren wie der Gen-Schere Crispr/Cas, die in vielen Fällen von den bisher strengen Vorschriften ausgenommen werden sollen. Solche veränderten Lebensmittel könnten künftig ohne spezielle Kennzeichnung im Supermarkt angeboten werden, solange sie den gleichen Sicherheitsstandards wie konventionelle Züchtungen durch Kreuzung und Auslese entsprechen.
Die neuen Vorgaben müssen noch vom EU-Parlament und den EU-Staaten bestätigt werden, was bei vorheriger Einigung der Unterhändler in der Regel eine Formalität ist. Befürworter sehen Vorteile in ertragreicheren, klimawandelresistenteren und nährstoffreicheren Obst- und Gemüsesorten. Wissenschaftler erwarten eine erleichterte Forschung, und der Deutsche Bauernverband begrüßt die Lockerung grundsätzlich, um die Wettbewerbsfähigkeit europäischer Landwirte zu stärken – insbesondere im Vergleich zu Regionen mit bereits milderen Regeln.
Kritiker fordern jedoch eine Kennzeichnungspflicht, um Verbrauchern Wahlfreiheit zu gewähren. Die Biolandwirtschaft soll gentechnikfrei bleiben, wobei ein „technisch unvermeidbares Vorhandensein“ von Gentechnik keinen Verstoß darstellt. Für umfangreichere Eingriffe, wie die Einbringung artfremder Gene – etwa aus Bakterien in Maispflanzen –, gelten weiterhin strengere Regeln. Die Einigung zielt auf eine Balance zwischen Innovation und Verbraucherschutz ab.