Die ägyptische Finanzaufsichtsbehörde (FRA) hat neue Anforderungen für Lebensversicherungsunternehmen eingeführt, wonach für Policen mit hohem Wert Bonitätsauskünfte über die Antragsteller eingeholt werden müssen. Die Regelungen sind Teil aktualisierter Risikomanagementstandards und traten am 16. Juli 2026 in Kraft.
Die Finanzaufsichtsbehörde (Financial Regulatory Authority, FRA) hat Lebensversicherungsunternehmen verpflichtet, einen Bonitätsbericht für jeden Antragsteller einzuholen, der eine individuelle Lebensversicherung im Wert von 10 Mio. EGP oder mehr bzw. den entsprechenden Gegenwert in Fremdwährung anstrebt. Diese Anforderung ist in den Risikomanagementstandards für die Risikoprüfung im Bereich der individuellen Lebensversicherung enthalten, die im Beschluss Nr. 2036 des FRA-Vorsitzenden aus dem Jahr 2026 festgelegt und kürzlich im ägyptischen Amtsblatt veröffentlicht wurden. Der Beschluss gewährt Versicherungsunternehmen eine dreimonatige Übergangsfrist zur Umsetzung der Bestimmungen ab dem Inkrafttreten am 16. Juli 2026.
Die neuen Vorschriften aktualisieren die Risikomanagementstandards, die zuvor mit dem Rundschreiben Nr. 8 von 2024 eingeführt wurden. Sie verlangen von den Versicherern, dass sie Bonitätsberichte von lizenzierten Auskunfteien einholen, wenn das Einkommen, der Beruf oder die Tätigkeit eines Antragstellers nicht mit dem Wert der Police oder den zu zahlenden Prämien übereinzustimmen scheint oder wenn Zweifel an der Rechtmäßigkeit des Versicherungsantrags bestehen.
Islam Azzam, Vorsitzender der FRA, betonte, dass eine genaue Risikobewertung ein Eckpfeiler einer soliden Risikoprüfung und eines nachhaltigen Versicherungsbetriebs sei. Er stellte fest, dass die von der Behörde eingeführten Standards die Fähigkeit der Versicherer verbessern werden, Risiken proaktiv zu identifizieren, Betrug zu bekämpfen, Versicherungsnehmer zu schützen und sicherzustellen, dass Versicherungsschutz an berechtigte Begünstigte auf einer fundierten technischen und versicherungsmathematischen Basis vergeben wird.