Die ägyptische Finanzaufsichtsbehörde (FRA) hat die Fristen für Gesundheitsmanagementunternehmen und ausländische Rückversicherungsmakler verlängert, um die Anforderungen des einheitlichen Versicherungsgesetzes zu erfüllen.
Der Verwaltungsrat der FRA unter dem Vorsitz von Islam Azzam genehmigte die Fristverlängerungen am 11. Juli 2026. Externe Verwaltungsdienstleister (TPAs) haben nun bis zum 10. Juli 2027 Zeit, um die Anforderungen gemäß Entscheidung Nr. 229 von 2025 zu erfüllen. Anträge auf vorübergehende Lizenzen von TPAs und Gesundheitsvorsorgeorganisationen (HMOs) werden für weitere sechs Monate nach der Veröffentlichung im Amtsblatt entgegengenommen. Unternehmen müssen die Mindestkapitalvorschriften als Aktiengesellschaften erfüllen. HMOs benötigen ein eingezahltes Kapital von 75 Millionen EGP und TPAs 20 Millionen EGP. Bisher wurde eine vorübergehende Lizenz an eine Krankenversicherungsgesellschaft und acht an Gesundheitsmanagementunternehmen vergeben. Unabhängig davon wurde die Frist für gebietsfremde ausländische Rückversicherungsmakler gemäß Entscheidung Nr. 158 von 2025 auf den 31. Oktober 2026 verschoben. Registrierte Makler müssen die von der Behörde festgelegten Bedingungen hinsichtlich Lizenzierung, Erfahrung und Rating erfüllen.