Nichtregierungsorganisationen in Kenia haben eine einjährige Fristverlängerung erhalten, um in den neuen Rahmen für Organisationen für Gemeinwohl (Public Benefits Organisation) zu wechseln, nachdem eine frühere Anweisung zur Neuregistrierung bis zum 13. Mai für weitverbreitete Verwirrung gesorgt hatte. Innenminister Kipchumba Murkomen gab die Verlängerung in einer Mitteilung im Amtsblatt vom 12. Mai 2026 bekannt.
Die Verlängerung gibt NGOs bis Mai 2027 Zeit, sich an das Gesetz über Organisationen für Gemeinwohl (Public Benefits Organisations Act) von 2013 anzupassen. Murkomen erklärte, dass Organisationen für Gemeinwohl die Entwicklungsprioritäten des Landes ergänzen, insbesondere die Bottom-up-Agenda für wirtschaftliche Transformation.
Frühere Anweisungen, die eine erneute Registrierung erforderten, hatten Besorgnis über mögliche Streichungen aus dem Register und Unterbrechungen der Finanzierung geweckt. Die Regulierungsbehörde für Organisationen für Gemeinwohl stellte später klar, dass der Übergang für Gruppen, die unter dem NGO-Koordinierungsgesetz von 1990 registriert sind, automatisch erfolgt.
Organisationen müssen ihre Unterlagen auf der eCitizen-Plattform weiterhin mit aktualisierten Satzungen, Angaben zur Unternehmensführung, geprüften Konten und Vorstandsbeschlüssen auf den neuesten Stand bringen. Direktumsetzer erhalten neue PBO-Zertifikate, wobei die Kontinuität mit früheren Unterlagen gewahrt bleibt.