Die Independent Electoral and Boundaries Commission (IEBC) hat klargestellt, dass nicht alle Wähler, die sich vor 2012 registriert haben, eine erneute Registrierung vornehmen müssen. Die Anforderung gilt nur für diejenigen, die seit 2012 keine biometrische Registrierung durchlaufen haben. Der Vorsitzende Erastus Ethekon erklärte, dass Daten aus der Zeit vor 2012 im Zuge von Wahlreformen rechtmäßig gelöscht wurden.
Die IEBC veröffentlichte am 4. April 2026 eine Erklärung, um die durch ihre frühere Kommunikation entstandenen Unklarheiten auszuräumen. Die Kommission stellte fest, dass Wähler, die sich vor 2012 angemeldet haben, nicht im aktuellen biometrischen Wählerverzeichnis (Register of Voters, RoV) geführt werden, sofern sie sich nicht anschließend neu registriert haben.
Der Vorsitzende Erastus Ethekon sagte: „Folglich sind Personen, die sich bereits vor 2012 als Wähler registriert hatten, nicht Teil des aktuellen biometrischen Wählerverzeichnisses, es sei denn, sie haben sich danach einer erneuten Registrierung unterzogen.“ Er fügte hinzu: „Wenn Sie sich zwischen 2012 und 2026 als Wähler registriert haben, müssen Sie sich nicht erneut registrieren.“
Das biometrische System wurde 2012 nach den Wahlreformen von 2007/08 eingeführt. Manuelle Daten von vor 2012 wurden rechtmäßig vernichtet, wobei die Kommission damals etwa 14,5 Millionen neue Wähler registrierte. Das Wählerverzeichnis wuchs bis 2017 auf 19,6 Millionen und bis 2022 auf 22,1 Millionen an.
Die Klarstellung folgte auf öffentliche Bedenken hinsichtlich einer möglichen pauschalen Neuregistrierung oder Datenlöschung. Die IEBC geht davon aus, das Wählerverzeichnis durch laufende Registrierungen vor den Wahlen 2027 auf etwa 28,8 Millionen Personen zu erweitern.