Die Teilnahme an äthiopischen Wahlen erfordert eine vorherige Wählerregistrierung als Voraussetzung. Gemäß Proclamation Nr. 1162/2011 sind wahlberechtigt äthiopische Staatsbürger ab 18 Jahren, die mindestens sechs Monate im Wahlkreis ansässig waren. Personen mit psychischen Erkrankungen, die das Urteilsvermögen beeinträchtigen, unter gerichtlich angeordneten Strafen stehende oder rechtlich des Wahlrechts enteignete dürfen sich jedoch nicht registrieren lassen.
Das National Electoral Board of Ethiopia führt die Wählerregistrierung nur innerhalb des vorgesehenen Zeitraums durch. Die Registrierung erfolgt in den Wahlstellen im Kebele des Wohnorts des Wählers, wobei bei Bedarf in abgelegenen Gebieten mobile Zentren eingerichtet werden können. Personen registrieren sich nur einmal pro Wahlstelle. ↵↵Erforderliche Dokumente nachweisen den Wohnsitz, wie eine Kebele-Identifikation, Reisepass oder Alternativen wie Geburtsurkunde, Wohnsitznachweis oder Flüchtlingsausweis. Ohne Dokumente ist die Registrierung durch Zeugen oder öffentliche Bürgen möglich, die den Wohnsitz bestätigen. Wer sich nicht persönlich registrieren kann, darf dies über Bevollmächtigte tun. ↵↵Registrierungen werden täglich bearbeitet und von Registratoren sowie öffentlichen Zeugen geprüft. Nach Abschluss wird die Wählerliste für 10 aufeinanderfolgende Tage öffentlich ausgehängt. Beschwerden gegen Auf- oder Auslassungen gehen an den Beschwerdeausschuss der Wahlstelle, Entscheidungen richten sich nach Gesetz. Nicht registrierte Wähler dürfen am Wahltag nicht teilnehmen.