Fünfzig Häftlinge aus dem Camp-Est-Gefängnis in Nouméa, Neukaledonien, haben einen référé-liberté eingereicht, um unmenschliche Haftsbedingungen anzuprangern. Die Klage richtet sich gegen den Justizminister und soll am 20. Oktober dringend geprüft werden. Die Kläger heben Überbelegung und baufällige Einrichtungen hervor, einschließlich schlecht isolierter Seecontainer.
Am 17. Oktober 2025 wurde ein référé-liberté beim Verwaltungsgericht Nouméa von 50 Häftlingen aus dem Camp-Est-Gefängnis eingereicht, das als 'Schandhaftanstalt' bekannt ist. Diese beispiellose kollektive Anfrage stellt die Haftsbedingungen infrage, die als 'unmenschliche und erniedrigende Behandlung' beschrieben werden. Die Verhandlung ist für den Vormittag des Montags, den 20. Oktober, dringend angesetzt und richtet sich gegen den Justizminister, der die Gefängnisverwaltung in Neukaledonien beaufsichtigt.
Der Name Camp-Est stammt aus der Zeit der kolonialen Strafkolonie. Es handelt sich um ein Ensemble alter, baufälliger Gebäude, in denen die meisten Insassen in ehemaligen Seecontainern untergebracht sind. Diese Metallkonstruktionen, die schlecht isoliert sind, werden im südlichen Sommer erdrückend heiß. Die Überbelegung verschärft die Vernachlässigung dieser veralteten Einrichtungen und verschlimmert die Probleme.
Anstatt einer Meuterei oder eines Hungerstreiks haben die Häftlinge ihre Zeugnisse für diese rechtliche Aktion gebündelt. Dieser friedliche Ansatz verstärkt Stimmen, die normalerweise hinter Zellentüren gedämpft werden, und beleuchtet die anhaltenden Dysfunktionen des Gefängnisses.