Die Justiz von Mato Grosso do Sul hat am Donnerstag (9.) den Antrag der Bürgermeisterin von Campo Grande, Adriane Lopes, auf Löschung von Beiträgen der Abgeordneten Erika Hilton, in denen diese ihre Amtsführung kritisierte, abgewiesen.
Richter Marcus Abreu de Magalhães vom 12. Zivilgericht von Campo Grande entschied, dass keine ausreichenden Anhaltspunkte für eine Anordnung zur Löschung der Beiträge vorliegen. Er verwies auf den verfassungsrechtlichen Schutz der Meinungsfreiheit und erklärte, dass die Äußerungen im Zusammenhang mit der Ausübung des parlamentarischen Mandats stünden. Der Konflikt entstand, nachdem Adriane Lopes ein Gesetz sanktioniert hatte, das trans Frauen die Nutzung von Damentoiletten in öffentlichen und privaten Gemeinschaftseinrichtungen untersagt. Erika Hilton reichte daraufhin Beschwerde gegen diese Regelung bei der Generalstaatsanwaltschaft ein und kritisierte die Bürgermeisterin in einem Beitrag in den sozialen Medien vom 5. Mai. Adriane Lopes forderte 15.000 R$ an Schmerzensgeld wegen angeblicher Verleumdung. Der Richter setzte einen Schlichtungstermin zwischen den Parteien fest, dessen Datum noch zu bestimmen ist, und stellte fest, dass die Bürgermeisterin bisher keine ausreichenden Beweise für die Unwahrheit der Informationen vorgelegt habe.