Die Generalstaatsanwaltschaft wies am Montag den zweiten Vorschlag für eine Kronzeugenregelung zurück, der von Daniel Vorcaro, dem Eigentümer der Banco Master, eingereicht wurde.
Die Entscheidung wurde dem für den Fall zuständigen Richter am Obersten Gerichtshof (STF), André Mendonça, mitgeteilt. Die Generalstaatsanwaltschaft argumentierte, dass der Vorschlag keine neuen Elemente enthalte und sich auf unbewiesene Darstellungen stütze, wie etwa Erwähnungen von Informationen, die von Dritten gehört wurden.
Die Bundespolizei hatte denselben Vorschlag bereits am vergangenen Donnerstag abgelehnt. Vorcaro befindet sich seit März in Untersuchungshaft und ist derzeit in der Dienststelle der Bundespolizei im Bundesdistrikt inhaftiert.
Die Generalstaatsanwaltschaft sprach sich zudem gegen einen von der Verteidigung eingereichten Antrag auf Hausarrest aus und erklärte, dass die Entscheidung des STF vom März weiterhin gültig sei. Der ehemalige Banker kann in Zukunft einen neuen Kooperationsvorschlag unterbreiten.