Sébastien Lecornu verzichtet auf Artikel 49.3 für den Haushalt 2026

Der neue französische Premierminister Sébastien Lecornu kündigte am Freitag an, dass er auf die Verwendung von Artikel 49.3 der Verfassung verzichten werde, um den Haushalt 2026 zu verabschieden. Diese Entscheidung zielt darauf ab, Konsens im Parlament zu fördern. Er bekräftigte auch seinen Widerstand gegen jede Rücknahme der Rentenreform.
Sébastien Lecornu, der am 1. Oktober 2025 zum Premierminister ernannt wurde, machte am Freitag, dem 3. Oktober, mehrere wichtige Ankündigungen in Interviews und offiziellen Erklärungen. In einem Interview mit Le Monde erklärte er: «Ich schließe die Tür für jede Infragestellung der Rentenreform», und betonte, dass diese Reform, die 2023 unter der vorherigen Regierung verabschiedet wurde, ein Eckpfeiler der Wirtschaftspolitik bleibt.
Bezüglich des Haushalts 2026 überraschte Lecornu mit der Ankündigung, nicht auf Artikel 49.3 zurückzugreifen, die verfassungsrechtliche Bestimmung, die es der Regierung erlaubt, ein Gesetzesvorhaben ohne parlamentarische Abstimmung zu verabschieden, außer durch ein Misstrauensvotum. «Wir verzichten auf Artikel 49.3 für den Haushalt 2026», bekräftigte er und erklärte, dass dieser Ansatz Spannungen vermeiden und Mehrheiten fallweise aufbauen würde. Diese Methode, die von Beobachtern als «das Hinterzimmer des Lecornu-Methods» beschrieben wird, basiert auf Verhandlungen mit verschiedenen parlamentarischen Gruppen inmitten der politischen Zersplitterung nach den Parlamentswahlen 2024.
Lecornu wird am DienstagNachmittag seine allgemeine Politikerklärung vor der Nationalversammlung abgeben, in der er die Hauptlinien seines Programms umreißen wird. Diese Intervention erfolgt in einer angespannten Atmosphäre, mit linken Oppositionen, die die Aufhebung der Rentenreform fordern, und Bedenken hinsichtlich des Haushaltsdefizits. Die Regierung, die um eine zentristische und moderate Koalition gebildet wurde, sucht so ihre Position zu stabilisieren, ohne auf kontroverse Mittel zurückzugreifen.
Es wurden keine Widersprüche zwischen den Quellen festgestellt: Alle bestätigen die Ankündigung zu 49.3 und die Ablehnung, die Renten anzutasten, datiert auf den 3. Oktober 2025.